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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Elternzeit

von mrfresh7404.02.2020 | 13:44
1379 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Experten Team, ich beziehe seit 10 Jahren eine Teil-Erwerbsminderungsrente. Jetzt habe ich Elternzeit beantragt. Ich arbeite 27 h / Woche und erhalte hier mein Gehalt durch meinen Arbeitgeber. Wie wird das bei der ELternzeit berechnet?! Ich habe hier Informationen von der Elterngeldstelle, dass meine Teil-Erwerbsminderungsrente auf das Elterngeld angerechnet wird. Für mein Dafürhalten dürfte ich aber nur das Eltenrgeld erhalten angerechnet auf mein Gehalt und die Erwerbsminderungsrente läuft weiter da Sie ja zur Ergänzung meines Gehaltes dient. Für eine Antwort bin ich Ihnen dankbar und am besten eine Info mit dem entsprechenden Auszug aus dem Gesetz. LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo mrfresh74,

Elterngeld zählt zum nicht anzurechnenden Einkommen für den Hinzuverdienst bei den Erwerbsminderungsrenten.

Wie es sich andersrum verhält können Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle erfahren.

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4 Antworten

Elternam 04.02.2020 | 14:00
siehe §3 BEEG
mrfresh74am 04.02.2020 | 15:28
Danke. Etwas anderes als in Gesetzestexten zu lesen, ich versuche es herauszufinden.
§§§am 04.02.2020 | 15:48
siehe §3 BEEG
Danke. Etwas anderes als in Gesetzestexten zu lesen, ich versuche es herauszufinden.
Du willst es, Du kriegst es!
Schadeam 04.02.2020 | 17:03
Dass das Elterngeld keinen Einfluss auf die EM rente hat wurde Ihnen gesagt. Wie sich das Elterngeld berechnet ist nicht Beratungsangelegenheit eines DRV Mitarbeiters.
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