Bestehen für den selben Zeitraum Ansprüche auf mehrere Renten aus eigener Versicherung, wird nur die höchste Rente geleistet. Bei gleich hohen Renten ist gem. § 89 SGB VI eine Rangfolge einzuhalten. Bei Ihnen wäre das, dass die EM-RT vor der Erziehungsrente zu zahlen wäre. Lassen Sie es genau prüfen, welche höher ist.