Durch die festgestellte Erwerbsminderung sind Sie nur in Ihrer Erwerbstätigkeit eingeschränkt und ein Hinzuverdienst über eine bestimmte Grenze ist ausgeschlossen bzw. eine etwaige Anrechnung führt dadurch zu einer Reduzierung der Erwerbsminderungsrente. An der Aufnahme eines Studiums sind Sie dadurch grundsätzlich nicht gehindert. Ein Studium ist in diesem Sinn nicht mit einer Erwerbstätigkeit gleichzusetzen.