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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Fernstudium

von Heinz19.09.2017 | 16:37
1469 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo beziehe seit einengen wochen Erwerbsminderungsrente da ich auf grund meiner Krankheit nicht mehr Arbeiten kann (Psychisch)will aber nicht aufgegeben nun überlege ich ein Fernstudium zu machen der wöchentliche aufwand wären unter 15 Stunden Wöchentlich nur die Seminare dauern etwas Länger nun die frage ist das möglich ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Durch die festgestellte Erwerbsminderung sind Sie nur in Ihrer Erwerbstätigkeit eingeschränkt und ein Hinzuverdienst über eine bestimmte Grenze ist ausgeschlossen bzw. eine etwaige Anrechnung führt dadurch zu einer Reduzierung der Erwerbsminderungsrente. An der Aufnahme eines Studiums sind Sie dadurch grundsätzlich nicht gehindert. Ein Studium ist in diesem Sinn nicht mit einer Erwerbstätigkeit gleichzusetzen.

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5 Antworten

Grokoam 19.09.2017 | 17:25
Ja.
W*lfgangam 19.09.2017 | 19:13
Hallo Heinz, da Sie weder eine (abhängige) Beschäftigung, noch eine (selbständige/gewerbliche) Tätigkeit ausüben, könnten Sie auch 40 Std. die Woche nur zum 'Büffeln' aufwenden, das ist bei einer EM-Rente ohne Bedeutung und nicht mal anzeigepflichtig. Die 15-Std.-Grenze gilt grundsätzlich nur für regelmäßig ausgeübte Beschäftigungen/Tätigkeiten, gemessen an den Möglichkeiten, die der allgemeine Arbeitsmarkt bietet. Keine Sorge, fangen Sie an ...und vielleicht schaffen Sie dann nach Abschluss ja wieder den Einstieg ins Berufsleben - viel Glück. Gruß w.
HotRodam 19.09.2017 | 19:26
Zitat von W*lfgang anzeigen
Unfug ! Wer 40 Stunden pro Woche studieren kann, leistet genau so viel wie ein Arbeitnehmer am Schreibtisch. Warum der am Schreibtisch sitzende Arbeitnehmer seine EU-Rente riskiert und ein am Schreibtisch sitzender Student nicht, ist nicht ersichtlich ! Bevor der Student ins offene Messer rennt, sollte er lieber die Finger davon lassen und sich lieber einen Minijob suchen !
W*lfgangam 19.09.2017 | 20:25
Zitat von HotRod anzeigen
Warum der am Schreibtisch sitzende Arbeitnehmer seine EU-Rente riskiert und ein am Schreibtisch sitzender Student nicht, ist nicht ersichtlich !
Hallo HotRod, warum Sie den Unterschied zwischen Arbeitnehmer /Leistung/Arbeit/Hinzuverdienst und Nichtarbeitnehmer /Studium/Lernen ohne Arbeit/Einkommen nicht erkennen, wundert mich ob Ihrer Beiträge nun wirklich nicht. Hätten Sie doch auch mal einfach am Schreibtisch lernend angefangen - oder wären in der Situation von Heinz -, hätten Sie diese 'Befindlichkeiten' (eher Unwissenheiten) nicht, wenn es um EM-Rente geht. Schreiben Sie sich mal für ein Fernstudium in EM-Rente ein, dann wird das schon ...für das ganze SV-Recht ist Ihr Schreibtisch eh zu klein ;-) Gruß w.
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