Hallo, A. Meierling,
ja, tatsächlich stellen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage (als Stromproduzent) Einnahmen aus einer selbständigen Beschäftigung dar.
Wie von W*lfgang dargestellt hat dies Auswirkungen auf die Rentenhöhe beim Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente. Werden die Hinzuverdienstgrenzen, überschritten, kommt es zur Kürzung der Rente. Sollten Sie persönlich in der Situation sein, ein Rente zu beziehen und eine Photovoltaikanlage zu betreiben, können Sie Ihren Bescheid auf Richtigkeit überprüfen lassen.
Den Hinweis, dass es zu einer Überprüfung der Erwerbsminderung-/fähigkeit während der Prüfung des Hinzuverdienstes kommen kann ist grds. richtig, bezogen auf den in Ihrer Frage dargestellten Betrieb einer solchen Anlage, allerdings sehr unwahrscheinlich.