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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Immobilienverkauf

von Ulla6003.12.2023 | 11:21
937 Ansichten
5 Antworten
Guten Tag, ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente. Nun möchte ich ein kleines Gartengrundstück (Wert zwischen 15 und 20 tausend Euro) verkaufen, um die Rente aufzubessern und ein paar kleinere Anschaffungen machen zu können. Das Grundstück habe ich vor 5 Jahren von meinem hoch betagten Vater geschenkt bekommen. Er wäre mit dem Verkauf auch einverstanden, Frage: kann dieser einmalige Betrag meine EU-Rente mindern oder schädigen und muss ich das der DRV unverzüglich mitteilen? Oder ist das kpl. außen vor und hat nichts damit zu tun? Danke und Gruß Ulla

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 04.12.2023 | 08:32

Hallo Ulla60,

 

Veräußerungsgewinne würden nur dann angerechnet, wenn diese aus einer selbständigen Tätigkeit resultieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Oh Gottam 03.12.2023 | 11:40
Steht doch alles in Ihrem Bescheid, einfach mal aufmerksam lesen und nicht nur immer die 1. Seite.
Dazuam 03.12.2023 | 11:43
Oh Gott schrieb

Steht doch alles in Ihrem Bescheid, einfach mal aufmerksam lesen und nicht nur immer die 1. Seite.

Es gibt mehrere Konstellation. An sich ist es für die EM-Rente uninteressant. Aber möglicher steuerlicher Gewinn oder Spekulation weil nicht lange im Besitz lassen das vielleicht anders aussehen.
KSCam 03.12.2023 | 12:28
Da dieser Gartenverkauf garantiert kein Gewinn aus selbständiger Tätigkeit ist, interessiert das auch niemanden bei der DRV wenn es um Zuverdienst geht.
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