Hallo Ulla60,
Veräußerungsgewinne würden nur dann angerechnet, wenn diese aus einer selbständigen Tätigkeit resultieren.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Steht doch alles in Ihrem Bescheid, einfach mal aufmerksam lesen und nicht nur immer die 1. Seite.
Es gibt mehrere Konstellation. An sich ist es für die EM-Rente uninteressant. Aber möglicher steuerlicher Gewinn oder Spekulation weil nicht lange im Besitz lassen das vielleicht anders aussehen.
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