Hallo Maria Hasenfuß,
als Hinzuverdienst gelten der Bruttoverdienst aus abhängiger Beschäftigung, der steuerrechtliche Gewinn (Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit), vergleichbares Einkommen (zum Beispiel Abgeordnetenbezüge) sowie bestimmte Sozialleistungen. Einkünfte aus Vermögenserwerben zählen demnach weiterhin nicht zu den anrechenbaren Einkünften auf Ihre Erwerbsminderungsrente.
Kennen Sie schon unsere Broschüre zu dem Thema?
"Erwerbsminderungsrente: So viel können Sie hinzuverdienen" hier kommt der entsprechende Link dazu: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.html
Für weitere Fragen zu Ihrem persönlichen Fall stehen Ihnen die Beratungsstellen, das Servicetelefon (unter der Telefonnummer 0800 1000 480 0) oder auch Ihre Sachbearbeitung (die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Rentenunterlagen) gern zur Verfügung.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung