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Erwerbsminderungsrente und Krankengeld

von Anita23.03.2009 | 18:15
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4 Antworten

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Hallo liebe Leser dieses Forums, ich hoffe, mir kann jemand Auskunft zu meinem Sachverhalt geben. Ich beziehe derzeit die volle Erwerbsminderungsrente. Nun habe ich die Möglichkeit, ein Beschäftigungsverhältnis einzugehen. Mein Verdienst wird in dem Rahmen liegen, dass ich die Rente in Höhe einer Dreiviertelrente beziehen werde. So, nun zu meiner Frage: Angenommen, ich arbeite ein Jahr lang und werde dann krank. Habe ich Anspruch auf Krankengeld? Oder lebt die volle Erwerbsminderungsrente wieder auf? Gruß, Anita PS: Ich habe keinerlei Bedenken, wenn eine Überprüfung meines Gesundheitszustandes stattfinden wird bzw. dass ich die volle Erwerbsminderungsrente aberkannt bekommen könnte. Hinweise hierüber können unterbleiben.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Anita,

wie Chris schon angedeutet hat, könne wir Ihnen in diesem Forum keine genaueren Auskünfte zu Fragen der Krankenverisicherung (KV-Beiträge, Anspruch auf Krankengeld) geben.

Wichtig ist aber folgendes: Auch eine als Teilrente ausgezahlte volle Erwerbsminderungsrente ist eine Rente wegen voller (!!) Erwerbsminderung. Die Rente wird durch den Hinzuverdienst nicht zu einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (dafür müsste sich Ihr GEsundheitszustand ändern). Also gelten auch alle KV-Regeln zu vollen EM-Renten.

3 Antworten

Anitaam 23.03.2009 | 19:06
Ja, diesen Paragraph habe ich auch schon gelesen. Aber in dem geschilderten Fall beziehe ich ja nur eine Teilrente in Höhe von drei Vierteln. Von dem Arbeitsverdienst werden sicherlich auch Sozialversicherungsbeiträge abgehen, also auch Krankenversicherung. Oder muss der Krankenversicherungsanteil nicht komplett bezahlt werden, weil das Krankengeld ja eventuell ausgeschlossen wird? Von der Krankenkasse habe ich zwei verschiedene Aussagen erhalten.
Chrisam 23.03.2009 | 18:49
Die Frage sollten Sie eigentlich Ihrer Krankenkasse stellen. Aber lesen Sie selber: SGB V § 50 Ausschluß und Kürzung des Krankengeldes (1) Für Versicherte, die 1. Rente wegen voller Erwerbsminderung, Erwerbsunfähigkeit oder Vollrente wegen Alters aus der gesetzlichen Rentenversicherung, .... beziehen, endet ein Anspruch auf Krankengeld vom Beginn dieser Leistungen an; nach Beginn dieser Leistungen entsteht ein neuer Krankengeldanspruch nicht.
Doroam 24.03.2009 | 08:38
Hallo, ich kann nur sagen, wie es bei mir ist. Ich beziehe volle EM Rente und auf meinen Arbeitslohn zahle ich den KV Beitrag ohne Anspruch auf Krankengeld. Sobald man kein Geld mehr aus dem Beschäftigungsverhältnis mehr erhält, z.B. Krankheit, Kündigung, erhält man die volle Rente wieder. Deshalb zahlt man keine AV und verminderten KV. Dies muss man nur der Rentenkasse rechtzeitig melden. Gruß Doro
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