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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Krankengeld

von Anja12.09.2023 | 18:15
464 Ansichten
3 Antworten
Bekomme nun ab 1.10. volle Erwerbsminderungsrente. Ab 1.07. wird mir eine Nachzahlung berechnet, also für Juli, August, September bekomme ich die Rente rückwirkend. In den 3Monaten habe ich nun aber Krankegeld erhalten. Wird mir das irgendwie in diesem Nachzahlungsbetrag verrechnet, also das mir von der Nachzahlung jetzt noch was abgezogen wird? Oder das ich quasi das Krankengeld zurück zahlen muss? Die Rente ist höher wie das Krankengeld.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 14.09.2023 | 08:31

Hallo Anja,

 

die Krankenkasse wird bei Ihrem Rentenversicherungsträger einen Erstattungsanspruch geltend machen. Da nach Ihren Angaben die Erwerbsminderungsrente höher ist, wird der Restbetrag an Sie gezahlt.

2 Antworten

Abschlägeam 12.09.2023 | 18:38
Hallo Anja, gemäß §103 SGB X darf die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch an die DRV stellen. Hierbei wird das Bruttokrankengeld (siehe Bewilligung der KK) mit dem Zahlbetrag der Rente (netto, nach Abzug KV/PV - siehe Rentenbescheid) monats-/bzw. tagesgenau verrechnet. Da, wie Sie schreiben, das KG niedriger war als die nun bewilligte EM-Rente, wird dann die Differenz (also die verbleibende Nachzahlung) an Sie ausbezahlt. Je nachdem, wie lange die KK benötigt, kann es also gut ca.4-8 Wochen dauern, bis das Geld kommt. Die 'laufende' Rente ab Oktober wird dann immer zum Monatsletzten ausbezahlt. Die Krankenkasse wird nun, da ein Rentenbescheid vorliegt, über den diese auch informiert ist, die letzte Abrg. des Krankengeldes, das ja normalerweise immer erst nach vorliegender Folgebescheinigung des Arztes bezahlt wird, mit Datum des Rentenbescheides wohl 'sofort' beenden, also nur bis zu diesem Datum noch zahlen. GGfs. müssen Sie also nun noch einige Wochen überbrücken und sollten sich entsprechend darauf einstellen. Beschleunigen können Sie das Erstattungsverfahren allenfalls, in dem Sie die Krankenkasse bitten, die Ansprüche umgehend geltend zu machen, damit die DRV dann rechnen kann. Einen schönen Abend und alles Gute!
Oh Mannam 13.09.2023 | 06:28
Wenn Sie ein wenig die Suchfunktion bemüht hätten, würden Sie die Antwort kennen. Ihre Frage wurde hier schon hundertfach beantwortet. Sie haben aber Glück, dass @Abschläge seine Lebensaufgabe hier im Forum gefunden hat und jede Frage gern umfangreich und immer wieder neu kommentiert.
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