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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Krankengeld

von Sven aus Bremen22.05.2020 | 09:56
119 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe Heute meinen Bescheid wegen teilweise Erwerbsminderungsrente zum 01.07.2020 bekommen...z.Zt. beziehe Ich Krankengeld.....wird es nun eingestellt ab sofort oder bekomme Ich es weiterhin bis 30.06.2020...in voller Höhe??

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Sven,

abgesehen davon, dass dies eine Frage zur Krankenversicherung ist und deshalb nicht in dieses Forum gehört…

Die Krankenkasse hat zeitgleich eine Mitteilung über die Rentenhöhe erhalten und wird entsprechend reagieren. Die Rente wird auf das Krankengeld angerechnet und dieses entsprechend niedriger oder u. U. gar nicht mehr gezahlt, dies richtet sich nach der jeweiligen Höhe der Ansprüche. Die Änderung erfolgt ab dem Tag des Eingangs der Rentenmitteilung bei der Krankenkasse.

Exakte Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.

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4 Antworten

KKam 22.05.2020 | 10:17
Das wird Ihnen die Krankenkasse beantworten.
Siehe hieram 22.05.2020 | 10:32
Hallo Sven, wenn die Rente tatsächlich erst ab 01.07.2020 beginnt (Auszahlung zum 31.07.2020), und Sie noch Anspruch auf Krankengeld haben (78 Wochen noch nicht ausgeschöpft) müsste das Krankengeld weiter bezahlt werden. Gucken Sie sicherheitshalber nochmals in Ihren Bescheid, ob dies tatsächlich der Rentenbeginn ist oder der Beginn der laufenden Zahlung! Sollten Sie über den 30.06.2020 hinaus noch weiter arbeitsunfähig sein, würde sich das Krankengeld gemäß §50 SGB V um den Zahlbetrag der Rente kürzen. Achten Sie dann darauf, dass es tatsächlich nur der Zahlbetrag sein darf, nicht der Bruttobetrag! Und beachten Sie, wie zu Ihrem Beitrag von neulich schon erwähnt, dass Sie auch für eine Teilzeitarbeit mit einer Wiedereingliederung starten können. Je nachdem, wie lange Sie schon krank waren, kann das sinnvoll sein, insbesondere da Sie ja wohl ohnehin noch mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren müssen, in welchem Umfang nun die Teilzeitarbeit tatsächlich möglich ist. Hierfür wäre dann Ihre Krankenkasse zuständig. Weitere Hinweise, insbesondere über die erlaubten Arbeitsstunden und die Höhe des Hinzuverdienstes finden Sie in Ihrem Bescheid. Alles Gute!
miraam 22.05.2020 | 10:39
Hallo Sven, bei mir wurde mit dem Bescheid (Anfang März) auch sofort das Krankengeld gestoppt. Erste Zahlung der Rente erfolgt Ende Mai - die zeit dazwischen ist Durststrecke - wird aber nachgezahlt. Schöne Grüße
Sven aus Bremenam 25.05.2020 | 10:48
Hallo, vielen Lieben dank für die Hilfreichen Antworten..... Gruss Sven
Deutsche Rentenversicherung
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