Hallo Sven,
abgesehen davon, dass dies eine Frage zur Krankenversicherung ist und deshalb nicht in dieses Forum gehört…
Die Krankenkasse hat zeitgleich eine Mitteilung über die Rentenhöhe erhalten und wird entsprechend reagieren. Die Rente wird auf das Krankengeld angerechnet und dieses entsprechend niedriger oder u. U. gar nicht mehr gezahlt, dies richtet sich nach der jeweiligen Höhe der Ansprüche. Die Änderung erfolgt ab dem Tag des Eingangs der Rentenmitteilung bei der Krankenkasse.
Exakte Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse.