Sie dürfen bei jeder eigenen Rente vor 65 immer 350,- EUR dazuverdienen, egal wie die Rente heißt. Dann passiert nichts.
Die Stundenzahl der Arbeit sind bei den Erwerbsminderungsrenten seit dem 01.01.2001 weggefallen, lediglich der Verdienst von 350,- EUR ist einzuhalten.
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