Hallo MZ,
wie in sehr vielen anderen Fragestellungen rund um den Minijob mit oder ohne eigene Beitragszahlung, lässt sich auch in Ihrem Fall nicht sagen, ob das sinnvoll ist oder evtl. nicht.
Grad bei langem Erwerbsminderungsrentenbezug kommt es bei einer nachfolgenden Altersrente häufig dazu, dass diese rechnerisch etwas niedriger ausfallen müsste (das Rentenrecht ist da halt an einigen Punkten etwas ungünstiger geworden). Das kann sogar der Fall sein, wenn noch ein paar zusätzliche Arbeitsjahre via Minijob bei der Altersrente zuzätzlich zu berücksichtigen sind. Im Alter komme ich dann zu einer sog. Bestandsrente, also quasi Weiterzahlung des bisherigen Erwerbsminderungsbetrages.
Auf der anderen Seite könnten weitere Minjobjahre aber auch einen Weg in eine frühere, vorgezogene Altersrente eröffnen, was zB bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten oder ggf bei Ansprüchen aus der betrieblichen Altersvorsorge günstig sein kann. Auch könnten zusätzlich vollwertige Minijobjahre bei der nachfolgenden Altersrente für evtl. Grundrentenansprüche (mind 33 Jahre mit Grundrentenzeiten) interessant sein.
Die möglichen Konstellationen sind vielfältig und nur sehr schwer einschätzbar.
Zumindest für die Fragen, ob Sie noch vollwertige Rentenzeiten für einen Altersrentenanspruch bzw für einen Grundrentenanspruch benötigen, kann eine individuelle Beratung bei Ihrem Rententräger hilfreich sein.
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