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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Minijob

von MZ26.01.2022 | 12:36
233 Ansichten
2 Antworten
Ich beziehe seit 2010 eine volle Erwerbsminderungsrente auf Dauer und übe seitdem eine versicherungsfreie geringfügige Beschäftigung aus. Zum 01.03.2022 beginne ich eine neue geringfügige Beschäftigung und habe die Möglichkeit dann die Möglichkeit Beiträge zu zahlen oder mich erneut von der Versicherungspflicht befreien zu lassen. Macht es Sinn, Beiträge zu zahlen (versicherungspflichtig)? Ich werden in diesem Jahr 60 Jahre und die Zurechnungszeit wird nur bis zum 60. Lebensjahr angerechnet. Könnte die Versicherungspflicht ein Ausgleich der Zeit bis zur Altersrente sein?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 26.01.2022 | 16:33

Hallo MZ,

wie in sehr vielen anderen Fragestellungen rund um den Minijob mit oder ohne eigene Beitragszahlung, lässt sich auch in Ihrem Fall nicht sagen, ob das sinnvoll ist oder evtl. nicht.

Grad bei langem Erwerbsminderungsrentenbezug kommt es bei einer nachfolgenden Altersrente häufig dazu, dass diese rechnerisch etwas niedriger ausfallen müsste (das Rentenrecht ist da halt an einigen Punkten etwas ungünstiger geworden). Das kann sogar der Fall sein, wenn noch ein paar zusätzliche Arbeitsjahre via Minijob bei der Altersrente zuzätzlich zu berücksichtigen sind. Im Alter komme ich dann zu einer sog. Bestandsrente, also quasi Weiterzahlung des bisherigen Erwerbsminderungsbetrages.

Auf der anderen Seite könnten weitere Minjobjahre aber auch einen Weg in eine frühere, vorgezogene Altersrente eröffnen, was zB bei den Hinzuverdienstmöglichkeiten oder ggf bei Ansprüchen aus der betrieblichen Altersvorsorge günstig sein kann. Auch könnten zusätzlich vollwertige Minijobjahre bei der nachfolgenden Altersrente für evtl. Grundrentenansprüche (mind 33 Jahre mit Grundrentenzeiten) interessant sein.

Die möglichen Konstellationen sind vielfältig und nur sehr schwer einschätzbar.

Zumindest für die Fragen, ob Sie noch vollwertige Rentenzeiten für einen Altersrentenanspruch bzw für einen Grundrentenanspruch benötigen, kann eine individuelle Beratung bei Ihrem Rententräger hilfreich sein.

1 Antworten

Siehe hieram 26.01.2022 | 16:01
Hallo MZ, ein richtiger 'Ausgleich' wird es wohl nicht sein, wenn Sie nun Beiträge bezahlen würden, sich also nicht von der Versicherungspflicht befreien lassen. Bei 450,00 EUR wäre Ihr Beitrag 16,20 EUR, und die 'Auswirkung' wäre 'ein Jahr Minijob = ca. 4,50 EUR mehr monatliche Rente ab Regelaltersrente'. Dies ist also vermutlich weniger, als die bisherige 'Zurechnungszeit' wert war. Aber wie Sie richtig erkannt haben, würde sich nun der Minijob dann vergleichsweise doch bemerkbar auswirken. Ein 'Vorteil' der Versicherungspflicht wäre außerdem, dass Sie damit die Beitragszahlungen 'sofort aktivieren'. Während die Beiträge, die nur vom Arbeitgeber bezahlt werden (also versicherungsfrei) sich dann erst auf die Regelaltersrente auswirken würden, würde bei eigener Beitragszahlung der Gesamtbeitrag auch bereits bei einer vorgezogenen Altersrente mit berücksichtigt werden und bereits diese erhöhen und dies dann auch weiterhin jeweils zum 1.7. durch den Beitrag des Vorjahres. Die Entscheidung bleibt aber dennoch Ihnen überlassen. Alles Gute!
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