Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Matze,
die sich ergebende Nachzahlung wird im Rahmen eines Erstattungsanspruches mit den Stellen abgerechnet, die im fraglichen Zeitraum Leistungen erbracht haben.
Nach deren schriftlicher Rückmeldung, wird die Nachzahlung abgerechnet und der Rentenempfänger erhält hierüber einen detaillierten Bescheid.
Allerdings darf die Abrechnung der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit nur für Zeiträume erfolgen, die innerhalb des Nachzahlungszeitraumes liegen. Die Höhe der Forderung ist monatlich auf die jeweilige Rentenhöhe beschränkt, selbst wenn die Krankenkasse ein höheres monatliches Krankengeld geleistet hat.
Die anteilige Rente für den Monat Juli 2011 und den vollen Monat August 2011 wird Ihnen im Rahmen der Abrechnung der Nachzahlung angewiesen, da in diesem Zeitraum nach Ihrer Schilderung kein Sozialleistungsträger gezahlt hat und demzufolge auch keine Ansprüche gestellt werden können.
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