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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Nachzahlung

von Matze17.07.2011 | 19:21
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3 Antworten

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Habe mal eine Frage, Bekam gestern meinen Rentenbescheid(volleErwerbsminderung bis zum erreichen der Regelaltersgrenze). So desweiteren eine Nachzahlung von1.8.2010 bis 31.8.2011 wird vorläufig nicht ausgezahlt soweit alles klar. Habe bis mitte Juni Krankengeld erhalten dann Aussteuerung, mein Krankengeld war höher als meine EM-Rente sein wird. Wie ist das jetzt mit der nachzahlung bekommt die KK denn Monatlichen Betrag meiner Rente oder meines gezahlten Krankengeldes, dass mir wiederum ein Teil der Nachzahlung einbringen würde???? Habe mich auch nach Aussteuerung beim AA gemeldet wegen ALG1,aber nachdem ich Rentenbescheid erhalten habe werde ich von denen auch nichts erhalten. Habe jetzt eine Einkommenslücke von 2-Monaten!!!! MfG Matze

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Matze,

die sich ergebende Nachzahlung wird im Rahmen eines Erstattungsanspruches mit den Stellen abgerechnet, die im fraglichen Zeitraum Leistungen erbracht haben.

Nach deren schriftlicher Rückmeldung, wird die Nachzahlung abgerechnet und der Rentenempfänger erhält hierüber einen detaillierten Bescheid.

Allerdings darf die Abrechnung der Krankenkasse oder der Agentur für Arbeit nur für Zeiträume erfolgen, die innerhalb des Nachzahlungszeitraumes liegen. Die Höhe der Forderung ist monatlich auf die jeweilige Rentenhöhe beschränkt, selbst wenn die Krankenkasse ein höheres monatliches Krankengeld geleistet hat.

Die anteilige Rente für den Monat Juli 2011 und den vollen Monat August 2011 wird Ihnen im Rahmen der Abrechnung der Nachzahlung angewiesen, da in diesem Zeitraum nach Ihrer Schilderung kein Sozialleistungsträger gezahlt hat und demzufolge auch keine Ansprüche gestellt werden können.

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2 Antworten

PeterSam 17.07.2011 | 19:32
bis mitte Juni wird die EM-Rente mit dem Krankengeld verrechnet. Da der Rentenbescheid bis ende August verrechnen will, wird es sobald die Abstimmung mit der Krankenkasse vollzogen ist, eine Nachzahlung von mitte Juni bis ende August geben. Wenn es finanziell eng sein sollte, kannst Du bei der Krankenversicherung mit der Bitte vorstellig werden, dass diese möglichst schnell ihre Ansprüche gegen die DRV geltend macht, damit die Rentennachzahlung erfolgen kann.
Matzeam 18.07.2011 | 08:00
Danke Peter S für deine Antwort, habe ich das so verstanden das Krankengeld wird in Höhe meiner Nachzahlung (Monat.Rente) an die KK überwiesen. Dann bleibt mir von mitte Juni bis ende Aug. ein teil der Nachzahlung!!!!!! Aber wird nicht die gesamten Krankengeldzahlung mit der Nachzahlung überwiesen???? MfG Matze
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