Hallo Steffi S.,
neben dem Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente ist eine selbstständige Tätigkeit nicht zulässig.
Sofern Sie jedoch eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, ist eine selbstständige Tätigkeit neben der vollen Erwerbsminderungsrente unschädlich, solange die Hinzuverdienstgrenze von monatlich 450 Euro nicht überschritten wird. Grundsätzlich wird das Arbeitseinkommen bei Selbstständigen im pauschalierenden Verfahren ermittelt (Arbeitseinkommen im Kalenderjahr geteilt durch Anzahl der Tätigkeitsmonate ergibt ein pauschaliertes Monatseinkommen).
Davon abweichend kann auch der Nachweis des tatsächlichen monatlichen Einkommens erbracht werden, wenn von der Möglichkeit des zweimaligen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze bis zum Doppelten Gebrauch gemacht werden soll.
Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist dem zuständigen Rentenversicherungsträger umgehend mitzuteilen.