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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Nebenjob

von Steffi S.23.02.2016 | 14:47
2177 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag. Seit ein paar Jahren beziehe ich aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung eine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Bisher habe ich nichts hinzu verdient, obwohl ich das wohl dürfte (meines Wissens nicht mehr als 2,9 Stunden pro Tag und nicht mehr als 450,- Euro Verdienst pro Monat). Bei der Vorführung einer Küchenmaschine wurde gesagt, dass man sich das Gerät für 40 Tage unverbindlich ausleihen und testen könnte. Dafür sollte man diese Küchenmaschine dann auch Freunden, Bekannten und Verwandten präsentieren und bei Interesse verkaufen. Dadurch könnte man so ein Gerät billiger bekommen oder es sich selbst durch Verkäufe erarbeiten könnte. Mich interessiert diese Küchenmaschine und ich hätte sie gerne ausprobiert. Ich hätte auch gerne ausprobiert, ob ich vielleicht so einmal die Woche so eine Präsentation (Dauer 2-2,5 Stunden) machen könnte. Um die Küchenmaschine auszuleihen, hätte ich unterschreiben müssen, dass ich damit für die Firma im Nebenerwerb als freier Handelsvertreter tätig wäre. Das habe ich wegen der Berentung nicht unterschreiben wollen und konnte somit die Maschine leider nicht testen. Meine Frage dazu: Dürfte ich mit der Rente eine solche Tätigkeit ausüben, bei der ich nach ein paar Wochen als selbstständige Handelsvertreter im Nebenerwerb ein Kleinst- oder Kleingewerbe anmelden müsste? Die zeitlichen finanziellen Grenzen würde ich dabei zwar nicht überschritten. Der große Vorteil einer solchen Tätigkeit ist, dass ich das selber planen und einteilen könnte. Regelmäßige Tätigkeiten sind aufgrund der Krankheit ein Problem. Meine Sorge ist einfach die, dass ich dadurch die Rente gefährden könnte. Ist meine Sorge berechtigt oder nicht? Meine Rente ist inzwischen unbefristet und solche Sachen wie erneute Begutachtung machen mir riesigen Stress. Das möchte ich vermeiden. Ich verzichte lieber auf Küchenmaschine und Nebenjob, wenn es dadurch eine erneute Begutachtung gibt oder dies Auswirkungen auf meine Rente hat. Wenn es auch schön wäre, wieder eine kleine berufliche Tätigkeit zu haben. Vielen Dank für die Beantwortung. Steffi S.

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Steffi S.,

neben dem Bezug einer Erwerbsunfähigkeitsrente ist eine selbstständige Tätigkeit nicht zulässig.

Sofern Sie jedoch eine Rente wegen voller Erwerbsminderung beziehen, ist eine selbstständige Tätigkeit neben der vollen Erwerbsminderungsrente unschädlich, solange die Hinzuverdienstgrenze von monatlich 450 Euro nicht überschritten wird. Grundsätzlich wird das Arbeitseinkommen bei Selbstständigen im pauschalierenden Verfahren ermittelt (Arbeitseinkommen im Kalenderjahr geteilt durch Anzahl der Tätigkeitsmonate ergibt ein pauschaliertes Monatseinkommen).

Davon abweichend kann auch der Nachweis des tatsächlichen monatlichen Einkommens erbracht werden, wenn von der Möglichkeit des zweimaligen Überschreitens der Hinzuverdienstgrenze bis zum Doppelten Gebrauch gemacht werden soll.

Die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit ist dem zuständigen Rentenversicherungsträger umgehend mitzuteilen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Steffi,

in der Regel erfolgt hier keine neue Begutachtung, wenn Sie weniger als 3 Stunden in der Woche tätig sind. Allerdings kann es dennoch sein, dass es in begründeten Einzelfällen auch bei unter 3 Stunden Tätigkeit zu einer erneuten Untersuchung kommen kann.

Solche Sachverhalte sind sehr individuell und somit kann ich Ihnen leider keine glasklare Aussage ge-ben.

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8 Antworten

W*lfgangam 23.02.2016 | 20:02
Zitat von Steffi S. anzeigenausblenden
Hallo Steffi S., lesen Sie auch den gerade verfassten Beitrag, der mit Links auf ältere gleichlautende Fragen/Antworten verweist, da die Frage hier täglich gestellt wird: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Gruß w.
Steffi S.am 23.02.2016 | 22:16
Hallo Wolfgang, vielen Dank für Ihre Antwort. Der Link in Ihrer Nachricht funktioniert leider nicht. Habe ihn kopiert und eingefügt, leider klappte das nicht. Vielleicht könnten sie den Link nochmal schicken? Mit der Stichwortsuche, die ich vor Verfassung meines Beitrages benutzt hatte, konnte ich keine zufriedenstellende Antwort auf meine Fragen finden. Deshalb habe ich dann die Frage hier gestellt. Der Experte hat mir jetzt zumindest einen wichtigen Teil beantwortet. Was ich immer noch nicht einschätzen kann ist, ob eine solche Tätigkeit wiederum zur Folge hätte, dass die Rentenversicherung wieder eine Begutachtung anordnen würde. Dann würde ich lieber von so einer Tätigkeit absehen. Obwohl ich durch die chronische Erkrankung wohl nichts zu befürchten hätte, wäre das für mich Stress, den ich lieber vermeiden möchte. viele Grüße, Steffi
W*lfgangam 23.02.2016 | 22:32
Zitat von Steffi S. anzeigenausblenden
...hm, via FF (Firefox-Browser) markieren komplett/mit der Maus drüberstreicheln und dann auf Rechtsklick/Maus 'Link in neuen Tab öffnen' funktioniert das wunderbar/eben kontrolliert/läuft. Ggf. müssen Sie den/die Links in Ihrem eigenen Browser via C&P in die Adresszeile einfügen ... Gruß w.
Steffi S.am 24.02.2016 | 09:23
Hallo Wolfgang, vielen Dank. Jetzt hat es funktioniert und ich konnte die älteren Beiträge lesen. War sehr interessant wenngleich ich mich jetzt auch nicht viel schlauer fühle als vorher.... Der Forumschreiber "Schorsch" schreibt dazu ja sehr viel und warnt sehr deutlich vor Nebentätigkeiten ("Spiel mit dem Feuer" etc.) Danke auch an den Experten. Muss jetzt nachdenken, ob ich eine solche Nebentätigkeit wirklich ausprobieren/anfangen soll. Ich bin nicht einmal sicher, ob ich das schaffen würde. Neige leider dazu, meine Kräfte schon mal zu überschätzen. Schaffe manchmal nicht einmal meinen Haushalt wegen der blöden Krankheit. Es ist nur einfach der Wunsch da, ein paar Stunden die Woche was Berufliches zu tun. Ein bisschen Anerkennung und etwas dazu verdienen. Dieser Wunsch steckt dahinter. Ich hätte ja auch die letzten Jahre schon als Minijobber was verdienen dürfen. Fakt ist, ich hätte es nicht geschafft, auch nicht als "halben Minijob". Mir ist leider kein Minijob bekannt, den man unregelmäßig ausüben kann (Bsp.: Mir geht es nicht gut, also arbeite ich diese Woche nicht oder an einem anderen Tag der Woche). Deshalb die Idee mit der selbstständigen Nebentätigkeit. Jedenfalls vielen Dank für die Infos. Muss jetzt erst mal überlegen. Tendiere dazu, diesen Nebenjob nicht zu probieren. viele Grüße, Steffi
Schorscham 24.02.2016 | 14:24
Zitat von Steffi S. anzeigenausblenden
Nö, ich warne nur davor, den erlaubten Arbeitszeitrahmen voll auszuschöpfen oder gar zu überschreiten. Und ich warne davor, Tätigkeiten auszuüben, die nicht mit den im Rentenverfahren dokumentierten Feststellungen harmonieren. Wer als Bezieher einer vollen EM-Rente immer auf der sicheren Seite sein will, sollte daher darauf achten, dass seine tägliche Arbeitszeit stets unter 3 Stunden liegt. Wer allerdings behauptet, er könne zwar bedenkenlos 2 Std. und 59 Minauten arbeiten aber nicht mindestens 3 Stunden, der macht sich höchstens lächerlich und darf sich nicht über eine erneute Begutachtung wundern. Ich persönlich würde daher nicht mehr als 2,5 bis maximal 2,75 Stunden täglich arbeiten gehen. Aber wer Nerven wie Drahtseile hat, kann ja ruhig mal die Schmerzgrenzen seiner DRV-Sachbearbeiter austesten. ;-) MfG
Schorscham 24.02.2016 | 14:32
Ja @W*lfgang, dass man auch auf Kosten seiner Restgesundheit arbeiten darf, ist mir bekannt. Das das dann allerdings gutachterlich festgestellt werden muss, weil ein Attest des eigenen Hausarztes nicht ausreicht, ist mir aber ebenfalls bekannt.....;-)
W*lfgangam 24.02.2016 | 21:11
Schorschi, ist doch bekannt. Sie warnen/zu Recht, ich gebe nur die potentiellen Möglichkeiten wieder - ist immer Einzelfallentscheidung, und warum auf ein Mehr verzichten, wenn es mit DRV-Segen möglich wäre. Angst vor Wissen? ...ein schlechter Rat! So, wie Steffi S. es schildert, dürfte Sie mit der Nebentätigkeit keine Probleme haben. Nur sind wir hier nicht die DRV-Sachbearbeitung, geschweige denn der ggf. einzuschaltende med. Dienst. Soll sie die DRV anschreiben, mitteilen was geplant und Antwort abwarten. Ist doch besser, sich wieder selbst einzubringen, als den Tag hinterm Fenster zu verleben und sein Selbstwertgefühl den vorbeitreibenden Schneeflocken zu überlassen :-) Gruß w.
Steffi S.am 25.02.2016 | 11:03
Vielen Dank für die Antworten. Werde sehen, was ich daraus mache. Ich merke momentan, wie mich diese Vorüberlegungen zu einem Nebenjob schon irgendwie überfordern und mir nicht gut tun. Frage mich, wie das dann erst aussieht, wenn ich das tatsächlich machen sollte. Außerdem ging mir im Kopf rum, wenn ich das für diese Firma als "(selbstständiger) Handelsvertreter" machen soll, wie das dann mit der Anfahrtszeit aussieht. Ich kann das zwar auch zu Hause machen, soll aber vielleicht mal woanders die Küchenmaschine vorführen. Wenn ich dann zum Beispiel 1 Stunde für Hin-und Rückweg hätte und die Vorführung meistens 2 Stunden, aber evt. auch 2,5 Stunden dauern würde, wäre ich über der Zeit, die ich arbeiten darf. Jedenfalls wenn An- und Abfahrt mit gerechnet werden. Dann würde diese Nebenjobtätigkeit schon raus fallen. Kennt jemand einen Nebenjob (Minijob), bei dem man sich die Zeit selbst einteilen kann? Eben je nachdem, wie es einem geht? Ich meine nicht mal einen vollen Minijob, ein Job, wo ich nicht mehr als 5 Stunden pro Woche, verteilt auf 2 Wochentage. Wenn ich schon so 100 oder 200 Euro im Monat dazu verdienen würde, ginge das finanziell einfach besser. Grüße, Steffi
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