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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Nebenjob

von Lea02.11.2023 | 13:20
277 Ansichten
5 Antworten
Ich habe vor der EM Rente als Fleischereifachverkäuferin gearbeitet, d.h. 7Stunden lang stehen und viel laufen. Nach Corona kann ich auf Grund von Long Covid diesen Beruf nicht mehr ausüben, da das lange stehen und laufen mir schwer fällt. Deshalb bekomme ich nun die volle EM Rente vorerst befristet. Nun hätte ich die Möglichkeit mir über einen kleinen Nebenjob etwas dazu zu verdienen, Rente allein reicht nicht. Das wäre an 2-3Tageb in der Woche für je ca. 2Stunden. Wären Reinigungsarbeiten in einem Büro. Wäre das für die Rentenversicherung ok wenn diesen Job mache? Oder dürfte ich nach Möglichkeit nur Jobs im Sitzen machen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 02.11.2023 | 15:08

Hallo Lea,

 

grundsätzlich wäre dies möglich.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

4 Antworten

Erlaubtam 02.11.2023 | 14:51
Sie dürfen täglich "unter 3 Stunden" und wöchentlich "unter 15 Stunden" arbeiten, ohne dass eine volle EM-Rente deswegen aberkannt wird. Das muss auch keine "sitzende Tätigkeit" sein. Arbeiten in dem von Ihnen genannten zeitlichen Umfang sind deswegen unproblematisch. Sie müssen aber diese Tätigkeit der Rentenversicherung natürlich mitteilen.
Lea am 02.11.2023 | 15:41
Experte/in schrieb

Hallo Lea,

 

grundsätzlich wäre dies möglich.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

Ich müsste aber auch mit keiner neuen Begutachtung meiner Gesundheit oder so rechnen?
Absolutionam 02.11.2023 | 15:51
Lea schrieb

Ich müsste aber auch mit keiner neuen Begutachtung meiner Gesundheit oder so rechnen?

Eine Garantie wird Ihnen hier niemand geben. Wenn Sie in Ihren Rentenbescheid schauen, und lesen, dann werden Sie schnell merken das jederzeit geprüft werden kann. Alles kann passieren, eine Garantie bekommen Sie nicht.
Egalam 02.11.2023 | 17:16
Lea schrieb

Ich müsste aber auch mit keiner neuen Begutachtung meiner Gesundheit oder so rechnen?

Aklles kann immer passieren, völlig unabhängig davon, ob sie noch ein paar Stunden arbeiten oder eben überhaupt nicht mehr. Wichtiger ist, dass Sie weiterhin Ihre Arzttermine wahrnehmen, damit Sie im Fall des Falles aktuelle Befundberichte Ihrer Ärzte vorlegen können, die aussagekräftige Aussagen über Ihren Gesundheitszustand enthalten. Überspitzt formuliert: wenn eine EM-Rentner nach Gewährung der Rente jahrelang keinen einzigen Arzttermin mehr hatte, wird er sich bei einer Nachprüfung sicher sehr schwertun, seine fortdauernde Erwerbminderung nachzuweisen.
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