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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Pflegetätigkeit

von Micki05.09.2017 | 10:30
729 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, ich erhalte unbefristete volle Erwerbsminderungsrente und pflege meine Mutter (Pflegegrad 3, 11 Stunden wöchentlich). Meine Fragen: 1. Erhalte ich als Erwerbsminderungsrentner die Pflegeversicherungszeiten auf meinem Konto gutgeschrieben? 2. Erhöht sich dadurch meine Erwerbsminderungsrente jährlich? 3. Falls bei Nr. 2 Nein: Erhöht sich dann bei Erreichen meine Altersrente? Gruß und vielen Dank.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Micki,

dem Beitrag von „W*lfgang“ schließen wir uns an und stimmen zu.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

W*lfgangam 05.09.2017 | 19:36
Hallo Micki, 1. ja 2. nein 3. wenn zum Beginn der Altersrente/neuer Rentenfall - nach Neuberechnung unter Berücksichtigung der _dann_ geltenden Rentenberechnung - sich ein Mehrbetrag ergibt, ja. Ihre EM-Rente hat bereits eine Zurechnungszeit (bis 60/62), die pauschal bewertet worden ist mit Ihrem bis zum EM-Rentenbeginn erzielten 'Durchschnittseinkommen'. Pflichtbeiträge aus Pflegetätigkeit parallel in dieser Zeit führen eher nicht zu höheren Werten (da oft niedriger, als das ermittelte Durchschnittseinkommen), so dass ggf. mit Pflege nach 60/62 (jetzt erst entstehen 'neue' Rentenzeiten) ein kleiner Rentenzuwachs möglich wäre. Tipp: wenn die erste Altersrente möglich ist 60+ mit GdB 50?), lassen Sie sich 1/2 Jahr vorher Probeberechnungen anfertigen, wann/ob mit einer höheren Altersrente gerechnet werden kann. Weniger kann es allerdings auch nicht mehr werden. Gruß w.
Mickiam 06.09.2017 | 08:00
Hallo W*lfgang, vielen Dank für die Antworten. Wenn diese auch nicht ganz so ausgefallen sind, wie ich mir wünsche. Aber dafür kannst Du ja nichts. Gruß Micki
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