Hallo E.Mo,
eine Antragstellung für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist möglich.
Über einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente wird unabhänig davon weiterhin entschieden. Je nachdem wie das Verfahren beim Sozialgericht endet wird die dann bereits gezahlte Altersrente ggf neu berechnet bzw die Erwerbsminderungsrente rückwirkend ausgezahlt.
Mit freundlichen Grüßen
Das Expertenteam