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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und rente wegen schwerbehinderung

von Jill27.05.2025 | 18:27
569 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin 62 Jahre alt im juni und. Beziehe eine volle erwerbsminderungsrente als dauerrente. Bin 50 % schwerbehindert. Wann kann ich abschlagfrei in rente gehen. Rente wegen schwerbehinderung? Wann beantragen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jill,

 

grundsätzlich ist der normale Rentenbeginn für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen für das Geburtsjahr 1963 mit 64 Jahren plus 10 Monaten.

 

In der Regel wird die Altersrente nicht höher ausfallen, als die bis dahin bezogene Erwerbsminderungsrente. Sie können bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger eine Probeberechnung beantragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

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3 Antworten

Schadeam 27.05.2025 | 18:34
Abschlagsfrei ist die AR erst ab 64+10 Monaten sofern Sie 35 Versicherungsjahre haben. Bereits jetzt (ab 61+10) ist die AR möglich. Und da der Betrag so oder so identisch mit der bisherigen EM Rente sein dürfte, spielt hier das Thema der Abschläge eher keine Rolle. Stichwort Bestandsschutz
Wechselam 27.05.2025 | 19:55
Wenn Sie mindestens 35 Jahre Wartezeit haben, (und GdB von mindestens 50), können Sie sofort in die SB-Rente wechseln (mit Antrag R0110). Die alten Abschläge aus der EM-Rente bleiben Ihnen für immer erhalten. Neue Abschläge kommen aber nicht hinzu. Beim Wechsel in die Altersrente gilt der Bestandsschutz §88, SGB6. Die Altersrente kann also bezogen auf Ihre persönlichen Entgeltpunkte nicht niedriger ausfallen als die EM-Rente.
Lupeam 27.05.2025 | 20:50
Bitte benutzen Sie die Suchfunktion, das wird jede Woche zweimal gefragt. Durchschnittlich jedenfalls.
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