Hallo Jill,
grundsätzlich ist der normale Rentenbeginn für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen für das Geburtsjahr 1963 mit 64 Jahren plus 10 Monaten.
In der Regel wird die Altersrente nicht höher ausfallen, als die bis dahin bezogene Erwerbsminderungsrente. Sie können bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger eine Probeberechnung beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung