Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Erwerbsminderungsrente und SGB XII bei Zuverdienst

von Horst30.01.2019 | 16:40
576 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich hatte die Antwort schon hier im Forum gefunden, aber jetzt finde ich sie nicht mehr wieder ... Ich beziehe volle Erwerbsminderungs- Rente, arbeiten darf / kann ich für maximal 3 Std/tägl. Jetzt interessiere ich mich für einen € 450,- Job. Hinzuverdienstgrenze = € 6300,- im Kalenderjahr. Werden diese € 6300,- überschritten, wird der über der Grenze liegende Betrag durch 12 geteilt,davon dann 40% auf die Rente angerechnet ( den eventuellen Hinzuverdienstdeckel lasse ich mal unberücksichtigt ). Soweit alles klar. Wie sieht es aus, wenn Leistungen gem. SGB XII hinzukommen? Bei mir sind es ~ € 850,- EMR und € 110,- gem. SGB XII Wie und worauf würden die € 450,- angerechnet / verrechnet? Mit anderen Worten: was würde für mich rauskommen, was hätte ich „mehr“ in der Geldbörse? Danke schon jetzt für die Antworten! Horst

7 Antworten

Kaiseram 30.01.2019 | 17:29
450-110
Horstam 30.01.2019 | 17:55
Danke! Sooo einfach ist das? Kann ich kaum glauben! Dankeschön!!
Kaiseram 30.01.2019 | 20:10
Hallo, ich hatte die Antwort schon hier im Forum gefunden, aber jetzt finde ich sie nicht mehr wieder ... Ich beziehe volle Erwerbsminderungs- Rente, arbeiten darf / kann ich für maximal 3 Std/tägl. Jetzt interessiere ich mich für einen € 450,- Job. Hinzuverdienstgrenze = € 6300,- im Kalenderjahr. Werden diese € 6300,- überschritten, wird der über der Grenze liegende Betrag durch 12 geteilt,davon dann 40% auf die Rente angerechnet ( den eventuellen Hinzuverdienstdeckel lasse ich mal unberücksichtigt ). Soweit alles klar. Wie sieht es aus, wenn Leistungen gem. SGB XII hinzukommen? Bei mir sind es ~ € 850,- EMR und € 110,- gem. SGB XII Wie und worauf würden die € 450,- angerechnet / verrechnet? Mit anderen Worten: was würde für mich rauskommen, was hätte ich „mehr“ in der Geldbörse? Danke schon jetzt für die Antworten! Horst
450-110
Achtung! Die Antwort stammt vom „ Pseudokaiser“!
W*lfgangam 30.01.2019 | 22:14
Hallo Horst, für die Rente ist der Minijob anrechnungsfrei, da die Jahreshinzuverdienstgrenze von 6300 EUR nicht überschritten werden. Für die Grusi oder HLU (beides SGB XII) wird nicht der volle Minijob berücksichtigt, es gibt einen Freibetrag von 30 % = 135 EUR. Damit liegen aber immer noch 315 EUR anrechenbares Einkommen vor, sodass die SGB XII Leistung von 110 EUR entfällt. Unterm Strich bleibt Ihnen einen Mehreinkommen von zunächst 315 EUR. Allerdings entfällt auch die Rundfunkgebührenbefreiung und ggf. freiwillige Leistungen Ihres Sozialamtes - z. B. verbilligte Busfahrkarten. Auch an berufsbedingte Mehraufwendungen ist zu denken. Gruß w.
Kaiseram 30.01.2019 | 23:01
Dann stimmt es doch, 340 Euro mehr=450-110
-am 31.01.2019 | 12:09
Hallo Horst, auf die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro wird nur Ihr Verdienst aus der Beschäftigung angerechnet. Welche Einkünfte in welcher Höhe auf mögliche Leistungen nach dem SGB XII angerechnet werden, müssen Sie bei diesem Leistungsträger erfragen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026