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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Studium

von Silvia04.10.2017 | 16:56
510 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo beziehe seit Knapp einem Jahr Erwerbsminderungsrente (Psychisch) will mich aber nicht ganz abschreiben mein artzt meinte ich sollte es vieleicht mit einem studium versuchen alleine schon aus dem grund weil ich da durch unter Menschen kommen würde Kann man denn ein vollzeit studium machen weis auch garnicht ob ich das schaffen würde aber ist sowas möglich ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Silvia,

die bisher gegebenen Antworten mögen Ihre Frage schon beantwortet haben. Ich möchte nochmal die Ansicht der DRV dazu präzisieren:

Ein Studium ist nicht mit einer Erwerbstätigkeit gleichzusetzen. Auch ein "Vollzeitstudium" wäre näher zu betrachten, weil es zeitlich streckbar wäre und insoweit der tatsächliche Aufwand mit einer Beschäftigung verglichen werden müsste. Sollten sich hier deutliche Parallelen zu einem z.B. kaufmännischen Beruf, also einer "Schreibtischtätigkeit" auftun, könnte die Einschätzung des Restleistungsvermögens am Arbeitsmarkt anders ausfallen und die bisherige volle Erwerbsminderung möglicherweise nur noch als Teilerwerbsminderung anerkannt werden.

Bei einem Fernstudium mit offenem Zeitrahmen würden wir das Studium nicht mit einer Beschäftigung gleichsetzen können.

Sind Sie in der Lage jeden Tag morgens zur Fachhochschule zu fahren, nachmittags wieder zurück, haben häusliche Vor- und Nacharbeiten, dazu einen abgesteckten Zeitrahmen - warum sollten Sie dann nicht auch einen 8-Stundentag im Büro schaffen?

Da es sich hier um eine absolute Einzelfallentscheidung handelt, bitten wir um Anfrage beim zuständigen RV-Träger, damit Sie eine konkrete Antwort bekommen.

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4 Antworten

Fortitude oneam 04.10.2017 | 17:07
Hallo Silvia, nur Sie alleine können das am besten einschätzen. Es kommt auch darauf an wie alt Sie sind. Aber bedenken Sie das Sie Ihre Erwerbsminderungsrente aufgrund Ihrer psychische erhalten haben. Ein Versuch ist es immer wert. Viel Spaß am studieren. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Fortitude oneam 04.10.2017 | 17:12
.. Ergänzung: https://www.ihre-vorsorge.de/?id=326&no_cache=1&tx_typo3… Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Schorscham 04.10.2017 | 19:19
=Studium&no_cache=1
Vor allem sollte diese Experten-Antwort zur Kenntnis genommen werden: Zitat: "05.02.2014, 18:30 Experte/in Experten-Antwort Nein müssen Sie nicht, allerdings möchte ich nocheinmal darauf hinweisen, dass das Studium bei einer Nachuntersuchung ggf. negativ ausgelegt werden kann, auch wenn es sich hierbei nicht um eine Beschäftigung handelt und Sie diese nicht melden müssen."(Zitat Ende !) Damit ist gemeint, dass ein Gutachter aufgrund dieses Studiums die bisher angenommene Erwerbsminderung anzweifeln könnte. Was auch verständlich ist, da ein Studium nicht einfacher ist als beispielsweise Büroarbeiten. Und da anständige Leute ja bestimmt nicht lügen werden, wenn der Gutachter entsprechende Fragen stellt, kommt das Studium sehr schnell ans Tageslicht. Ich persönlich würde daher die Finger davon lassen und mir lieber einen erlaubten Nebenjob suchen. MfG
Sylvia mit yam 04.10.2017 | 19:33
Zitat von Schorsch anzeigenausblenden
.. Ergänzung: https://www.ihre-vorsorge.de/?id=326&no_cache=1&tx_typo3…
Vor allem sollte diese Experten-Antwort zur Kenntnis genommen werden: Zitat: "05.02.2014, 18:30 Experte/in Experten-Antwort Nein müssen Sie nicht, allerdings möchte ich nocheinmal darauf hinweisen, dass das Studium bei einer Nachuntersuchung ggf. negativ ausgelegt werden kann, auch wenn es sich hierbei nicht um eine Beschäftigung handelt und Sie diese nicht melden müssen."(Zitat Ende !) Damit ist gemeint, dass ein Gutachter aufgrund dieses Studiums die bisher angenommene Erwerbsminderung anzweifeln könnte. Was auch verständlich ist, da ein Studium nicht einfacher ist als beispielsweise Büroarbeiten. Und da anständige Leute ja bestimmt nicht lügen werden, wenn der Gutachter entsprechende Fragen stellt, kommt das Studium sehr schnell ans Tageslicht. Ich persönlich würde daher die Finger davon lassen und mir lieber einen erlaubten Nebenjob suchen. MfG
Hallo Schorschi, wie ist das gemeint - erlaubten Nebenjob -? Vielleicht das Älteste Gewerbe! VG
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