Hallo Silvia,
die bisher gegebenen Antworten mögen Ihre Frage schon beantwortet haben. Ich möchte nochmal die Ansicht der DRV dazu präzisieren:
Ein Studium ist nicht mit einer Erwerbstätigkeit gleichzusetzen. Auch ein "Vollzeitstudium" wäre näher zu betrachten, weil es zeitlich streckbar wäre und insoweit der tatsächliche Aufwand mit einer Beschäftigung verglichen werden müsste. Sollten sich hier deutliche Parallelen zu einem z.B. kaufmännischen Beruf, also einer "Schreibtischtätigkeit" auftun, könnte die Einschätzung des Restleistungsvermögens am Arbeitsmarkt anders ausfallen und die bisherige volle Erwerbsminderung möglicherweise nur noch als Teilerwerbsminderung anerkannt werden.
Bei einem Fernstudium mit offenem Zeitrahmen würden wir das Studium nicht mit einer Beschäftigung gleichsetzen können.
Sind Sie in der Lage jeden Tag morgens zur Fachhochschule zu fahren, nachmittags wieder zurück, haben häusliche Vor- und Nacharbeiten, dazu einen abgesteckten Zeitrahmen - warum sollten Sie dann nicht auch einen 8-Stundentag im Büro schaffen?
Da es sich hier um eine absolute Einzelfallentscheidung handelt, bitten wir um Anfrage beim zuständigen RV-Träger, damit Sie eine konkrete Antwort bekommen.