Hallo Friedrich,
wir schließen uns der Antwort von Schorsch an.
Grundsätzlich hat der Rentenversicherungsträger jederzeit die Möglichkeit zu prüfen, ob die festgestellte Erwerbsminderung noch vorliegt, unabhängig davon, ob die erlaubte Stundenzahl im Rahmen des Hinzuverdienstes eingehalten wird.