Nachdem der Versorgungsausgleich rechtskräftig geworden ist, wirken sich die Folgen bei der Rente aus. Es spielt dabei keine Rolle, ob es sich bei der Rente um eine Altersrente oder um eine Rente wegen Erwerbsminderung handelt. Das ist nach dem jetzigen Recht so und wird auch aller Voraussicht nach auch bei dem neuen Recht so sein.