Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Versorgungsausgleich

von Martin Strohrmann22.11.2012 | 17:24
1612 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Meine Frau war Angestellte im öffentlichen Dienst. Sie ist erwerbsunfähig und erhält eine Rente von der Stadt Dortmund. Im Rahmen des Scheidungsverfahrens werden Anteile meiner Rentenansprüche bei der Deutschen Rentenversicherung auf sie übertragen. Wird meine Frau dadurch eine Erwerbsminderungsrente von der DRV erhalten oder erhält sie erst später eine Altersrente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martin Strohrmann,

der geschilderte Sachverhalt wird im Einzelfall für Ihre Frau geklärt werden müssen. Ein Anspruch auf betriebliche Rente begründet nicht automatisch einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente bei der Deutschen Rentenversicherung.

Vielmehr wäre zu prüfen, ob Ihre Frau die versicherungrechtlichen und medizinischen Voraussetzungen für eine solche Rente erfüllen würde. Sie müßte mindestens

5 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben und in den letzen 5 Jahren zusätzlich mindestens 3 Jahr Pflichtbeiträge geleistet haben. Im Rahmen der medizinischen Voraussetzungen wäre u.a. zu prüfen, ob sie auf Dauer noch in der Lage wäre 3 Stdn. täglich zu arbeiten.

Sofern sich die Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente bestätigen würden und das Scheidungsverfahren/der Versorgungsausgleich bis dahin rechtsgültig abgewickelt wäre, würden die übertragenen Entgeltpunkte/Ansprüche bei der Bewilligung einer Erwerbsminderungrente auch direkt berücksichtigt. Ansonsten würde sich der übertragene Anspruch erst bei der späteren Altersrente Ihrer Frau auswirken

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Anfängeram 22.11.2012 | 18:00
Vielleicht eine Betriebsrente, zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente der DRV, auf jeden Fall nicht anstatt der DRV-Rente. Fragen Sie nochmal nach!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026