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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente und Versorgungsausgleich aus Beamtenversorgung

von Silvia H,10.04.2016 | 19:38
2370 Ansichten
8 Antworten
Sehr geehrt Damen und Herren, ich habe zwei Fallbeispielfragen. Bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente - erhalte ich den Versorungsausgleich aus dem Beamtenrecht in voller Höhe? Bei der teilweisen und vollen Erwerbungsminderungsrende gibt es Hinzuverdienstgrenzen. Wie ist das mit dem Versorgungsausgleich aus dem Beamtenrecht? Wird hier die Rente der DRV und ein Hinzuverdienst angerechnet? Wenn ja, was ist unschädlich? Rechenbeispiel: Erwerbsminderungsrente 750 Euro Versorgungsausgleich 710 Euro Hinzuverdienst 1600 Euro brutto (20 Std. wöchentlich) Danke für Ihre Hilfe Silvia H.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.04.2016 | 16:49

Hallo Sylvia H,

nach Ihrer Schilderung wurden die Anrechte von Ihnen und Ihrem Ex-Mann im Rahmen des Versorgungsausgleichs intern geteilt (§ 9 ff. VersAusglG). Danach werden auf Ihrer Seite die jeweiligen Anrechte der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung zugunsten Ihres Ex-Mannes und auf Seiten Ihres Ex-Mannes die beamtenrechtlichen Anwartschaften zu Ihren Gunsten geteilt.

Sollten Sie eine Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, wird die nach dem Versorgungsausgleich zustehende Beamtenpension nicht auf die Rente angerechnet. Die gesetzliche Regelung dazu ist im § 96a SGB VI enthalten. Danach werden nur laufende Beamtenbezüge angerechnet, nicht aber die Versorgungsbezüge (Pensionen).

Zu der Frage, ob andererseits auf Ihre Pension dann ggf. die Rente angerechnet wird, kann ich Sie leider nur an den Dienstherrn Ihres Ex-Mannes verweisen, bei dem Sie auch nach dem Versorgungsausgleich Pensionsansprüche erworben haben.

7 Antworten

Schadeam 10.04.2016 | 20:35
Was genau verstehen Sie unter Versorgungsausgleich aus dem Beamtenrecht? Wie genau hat das Familiengericht den VAG entschieden?
Silvia H.am 10.04.2016 | 20:55
Mein geschiedener Mann ist Beamer und ich erhalte den Versorgungsausgleich aus seiner Beamtenversorgung und er erhält seinen Anteil aus meiner Deutschen Rentenversicherung. Beide erworbenen Anteile wurden geteilt. Er ist mittlerweile in Pension und ich habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt.
Schadeam 11.04.2016 | 16:32
Dann richten Sie Ihre Frage bitte an den Dienstherrn Ihres EX, diese Stelle muss entscheiden ob Ihnen dort eine "Beamtenpension-aus dem Versorgungsausgleich" wegen Erwerbsminderung zusteht. Und wie hoch diese ist und ob es einen Voll- oder Teilpension wird und was Sie lt Beamtenrecht hinzuverdienen dürfen. Wie Sie diese Leistung beantragen und welche Unterlagen man dort braucht um das zu prüfen wird Ihnen diese Stelle dann auch sagen können. Das ist keine rentenrechtliche Frage an die DRV.
Silvia H.am 11.04.2016 | 20:57
Vielen lieben Dank für die Hilfe... werde mich beim Versorgungsamt informieren!
****am 12.04.2016 | 11:39
Zitat: Vielen lieben Dank für die Hilfe... werde mich beim Versorgungsamt informieren! Hallo Silvia, sie sollen sich nicht beim Versorgungsamt erkundigen. sondern an den Dienstherrn ihres Exgatten wenden, schrieb der Experte! Leider hat Sie bis jetzt keiner gefragt wann die Scheidung eingereicht wurde, denn alle vorherigen Aussagen gelten nur wenn das Scheidungsverfahren nach dem Recht ab 01.09.2009 durchgeführt wurde. Handelt es sich aber um ein Verfahren, nach dem bis 31.08.2009 geltendem Recht, sind bei der Berechnung ihrer EM Rente die Anwartschaften aus dem VAG in den 750 Euro schon enthalten, weil die Anwartschaften des Exgatten aus der Beamtenversorgung extern, d.h. in ihrem Versicherungskonto bei der RV begründet werden mußten. Schauen sie also lieber nochmal genau in das Scheidungsurteil und die Rentenauskünfte, die sie nach der Rechtskraft desScheidungsurteils erhalten haben. Oder gehen sie mit ihren Unterlagen in die nächste Beratungsstelle DRV, Gemeinde, Versicherungsamt oder zum Versichertenältesten.
Silvia H.am 12.04.2016 | 11:56
Scheidung erfolgte 2006. Allerdings hat eine gerichtl. Auseinandersetzung wg 'Mütterrente' kürzlich zu einer Anpassung geführt. Damit wurde der vorher kompl. über die DRV errechnete Betrag aufgespaltet. Mein geschiedener Mann erhält von mir seinen Anteil aus der DRV und ich habe mich mit dem Versorgungsamt Köln in Verbindung gesetzt. Diese bearbeiten im Auftrag des ehemaligen Arbeitgebers meinen Versorgungsanspruch. Allerdings gestaltet es sich schwer, von dort detaillierte Auskünfte zu bekommen. Gibt es evtl. andere Auskuftsstellen?
Schadeam 12.04.2016 | 22:08
Die DRV ist hier außen vor, und nicht verantwortlich dafür ob die "Beamtendienststelle" Auskunftsfreudig ist oder nicht.
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