Hallo Sylvia H,
nach Ihrer Schilderung wurden die Anrechte von Ihnen und Ihrem Ex-Mann im Rahmen des Versorgungsausgleichs intern geteilt (§ 9 ff. VersAusglG). Danach werden auf Ihrer Seite die jeweiligen Anrechte der gesetzlichen deutschen Rentenversicherung zugunsten Ihres Ex-Mannes und auf Seiten Ihres Ex-Mannes die beamtenrechtlichen Anwartschaften zu Ihren Gunsten geteilt.
Sollten Sie eine Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung erhalten, wird die nach dem Versorgungsausgleich zustehende Beamtenpension nicht auf die Rente angerechnet. Die gesetzliche Regelung dazu ist im § 96a SGB VI enthalten. Danach werden nur laufende Beamtenbezüge angerechnet, nicht aber die Versorgungsbezüge (Pensionen).
Zu der Frage, ob andererseits auf Ihre Pension dann ggf. die Rente angerechnet wird, kann ich Sie leider nur an den Dienstherrn Ihres Ex-Mannes verweisen, bei dem Sie auch nach dem Versorgungsausgleich Pensionsansprüche erworben haben.
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