Hallo D. Bar,
der Freibetrag bei der Einkommensanrechnung für die Witwenrente liegt seit dem 01.07.2024 bei 1038,05 EUR. Aufgrund Ihrer Angabe (nur Bezug der Erwerbsminderungsrente und keine weiteren Einkünfte) würde es zu keinem Abzug kommen.
Ihrem Bescheid über die Witwenrente können Sie die Berechnung der Einkommensanrechnung entnehmen.