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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Verlängerung

von Hans R.30.08.2018 | 09:35
237 Ansichten
3 Antworten
Hallo, Ich bekomme bis zum 30.11.2018 volle Erwerbsminderungsrente. Ein Antrag auf Verlängerung ist seit dem 15.05.2018 beantragt. Um meine Restleistungsfähigkeit zu erhalten, habe ich einen Minijob für 3x2 Stunden in der Woche angenommen. Sollte es nun bein Antrag auf Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente auf eine Arbeitsmarktrente hinauslaufen, wie wirkt sich da der Minijob aus? Kann durch den Minijob die Arbeitsmarktrente abgelehnt werden? Ich bin im Juli 1962 geboren, also nach dem 01.01.1961. In mir macht sich langsam Panik breit, weil der Antrag so lange dauert. Oder soll ich vielleicht doch lieber den Minijob aufgeben? Gruß

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.08.2018 | 11:31

Hallo Hans R.,

bei einer wöchentlichen Arbeitszeit von 3x2 Stunden in der Woche erfolgt in der Regel keine Prüfung der Arbeitsmarktlage.

Die Dauer eines Rentenverfahrens kann viele Gründe haben. Wir empfehlen Ihnen daher telefonisch den Sachstand bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter zu erfragen.

2 Antworten

Schorscham 30.08.2018 | 09:52
Jein. Normalerweise sind 3 mal 2 Stunden pro Woche kein Problem. Allerdings könnte das ein Indiz dafür sein, dass Ihr regionaler Teilzeitarbeitmarkt womöglich gar nicht verschlossen ist und eine "Arbeitsmarktrente" somit gar nicht mehr zusteht. Entsprechende Überprüfungen der tatsächlichen Arbeitsmarktsituation seitens der DRV wären also durchaus denkbar. Rente und Hinzuverdienst hat immer einen gewissen Beigeschmack. Besonders dann, wenn jemand ein "Prämium-Arbeislosengeld" in Form einer "Arbeitsmarktrente" erhält, weil sein regionaler Teilzeitarbeitsmarkt angeblich verschlossen ist. MfG
Ex-Arbeitsloseram 30.08.2018 | 11:55
Die Arbeitsmarktstatistiken sprechen eigentlich ein klare Sprache: https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Statist… Sie haben also hervorragende Chancen einen zumutbaren Teilzeitjob zu finden. Dann brauchen Sie keine Arbeitsmarktrente mehr.
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