Hallo Theodor17,
Ermittlungen zum Hinzuverdienst sind üblich, wenn aus dem Antrag oder dem Versicherungsverlauf ersichtlich ist, dass ab Antragstellung oder ab Eintritt der aktuellen Arbeitsunfähigkeit noch ein im Falle einer Bewilligung anzurechnender Hinzuverdienst erzielt wurde (bspw. Zuschuss zum Krankengeld seitens des Arbeitgebers oder Einmalzahlungen sind hier keine Seltenheit).
Diese Ermittlungen werden bereits vor Abschluss der medizinischen Leistungsbeurteilung angestellt, um den schnellstmöglichen zeitlichen Ablauf bei der Bescheiderteilung zu gewährleisten und nicht nach Treffen der Entscheidung über einen evtl. bestehenden Anspruch noch weitere Unterlagen einholen zu müssen.
Diese Ermittlungen lassen weder auf den Bearbeitungsstand schließen, noch sind sie von der Branche abhängig in der Sie beschäftigt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam