Hallo demir,
in der Regel werden im Zusammenhang mit dem Rentenantrag auch noch offene Zeiträume geklärt. Sollten in Ihrem Versicherungsverlauf noch Zeiten fehlen, reichen Sie bitte die entsprechenden Nachweise noch nach.
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Hallo demir,
in der Regel werden im Zusammenhang mit dem Rentenantrag auch noch offene Zeiträume geklärt. Sollten in Ihrem Versicherungsverlauf noch Zeiten fehlen, reichen Sie bitte die entsprechenden Nachweise noch nach.
Auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann ein Überprüfungsantrag nach §44 SGB X mit Begründung gestellt werden. Für eine rückwirkende Korrektur werden dann aber dennoch die Verjährungsfristen beachtet, d.h. eine rückwirkende Korrektur erfolgt nicht zeitlich unbegrenzt. Hierzu aber dennoch noch einmal in den Rentenbescheid schauen, zu welchem Datum die Erwerbsminderung festgestellt wurde (Eintritt der Erwerbsminderung, nicht Rentenbeginn). Nur die Zeiten davor wirken sich auch auf die EM-Rente aus. Wenn also z.B. eine Krankengeldzahlung nach diesem Datum im Versicherungsverlauf (noch) nicht erscheint, hat dies keine Auswirkung auf die Höhe der EM-Rente und es handelt sich dann auch nicht um eine 'überprüfbare Lücke'. Denn das würde dann erst bei der Berechnung einer späteren Altersrente berücksichtigt werden.Sollten Zeiten fehlen, können diese nachträglich eingespeichert und die Rente neu berechnet werden.Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Widerspruchsfrist vom Rentenbescheid noch nicht abgelaufen ist.
Hallo Demir, das können Sie selbst überprüfen. Im Versicherungsverlauf sind die Zeiten chronologisch aufgeführt. Wenn zwischen zwei Zeiträumen (ein Arbeitgeber) 1.2.86 - 31.3.95 (und ein anderer Arbeitgeber) 01.4.95 - 30.06.2007 (dann ALG 01.07.2007 - 31.10.2007 (und wieder Arbeitgeber) 01.11.2007 - 30.11.2018 diese Daten 'ineinander übergehen', gibt es keine Lücke. Sofern dies nicht so ist, wenden Sie sich bitte zur Klärung an Ihre zuständige DRV direkt. Alles Gute!Hallo demir, in der Regel werden im Zusammenhang mit dem Rentenantrag auch noch offene Zeiträume geklärt. Sollten in Ihrem Versicherungsverlauf noch Zeiten fehlen, reichen Sie bitte die entsprechenden Nachweise noch nach.hallo, in meiner renteninformation stehen keine lücken. ea steht dort aber auch nicht, dass es keine lücken gibt. daher weiss ich nicht, ob es lücken gibt. kann mir die drv bitte mitteilen, ob es lücken gibt und falls ja, von wann bis wann danke
Sie können bei der DRV eine Lückenauskunft anfordern.Hallo demir, in der Regel werden im Zusammenhang mit dem Rentenantrag auch noch offene Zeiträume geklärt. Sollten in Ihrem Versicherungsverlauf noch Zeiten fehlen, reichen Sie bitte die entsprechenden Nachweise noch nach.hallo, in meiner renteninformation stehen keine lücken. ea steht dort aber auch nicht, dass es keine lücken gibt. daher weiss ich nicht, ob es lücken gibt. kann mir die drv bitte mitteilen, ob es lücken gibt und falls ja, von wann bis wann danke
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