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Experten-Antwort

erwerbsminderungsrente versicherungskontenkorrektur

von demir17.10.2021 | 14:08
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10 Antworten

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ich erhalte erwerbsminderungsrente und habe folgende fragen 1. hat die drv, vor der bescheiderstellung geprüft, ob das versicherungskonto vollständig ist, ob zeiten fehlen etc 2. falls zeiten fehlen, kann das konto trotz rentenbezug korrigiert werden und die rente erhöht werden, auch rückwirkend unbegrentzt erhöht werden

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo demir,

in der Regel werden im Zusammenhang mit dem Rentenantrag auch noch offene Zeiträume geklärt. Sollten in Ihrem Versicherungsverlauf noch Zeiten fehlen, reichen Sie bitte die entsprechenden Nachweise noch nach.

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9 Antworten

Grokoam 17.10.2021 | 14:12
Ja.
Eigenverantwortungam 17.10.2021 | 14:25
Insbesondere SIE sollten bei Antragstellung prüfen, ob Ihr Versicherungskonto vollständig ist. Sollten Zeiten fehlen, können diese nachträglich eingespeichert und die Rente neu berechnet werden.
Siehe hieram 17.10.2021 | 15:27
Sollten Zeiten fehlen, können diese nachträglich eingespeichert und die Rente neu berechnet werden.
Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Widerspruchsfrist vom Rentenbescheid noch nicht abgelaufen ist.
Auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist kann ein Überprüfungsantrag nach §44 SGB X mit Begründung gestellt werden. Für eine rückwirkende Korrektur werden dann aber dennoch die Verjährungsfristen beachtet, d.h. eine rückwirkende Korrektur erfolgt nicht zeitlich unbegrenzt. Hierzu aber dennoch noch einmal in den Rentenbescheid schauen, zu welchem Datum die Erwerbsminderung festgestellt wurde (Eintritt der Erwerbsminderung, nicht Rentenbeginn). Nur die Zeiten davor wirken sich auch auf die EM-Rente aus. Wenn also z.B. eine Krankengeldzahlung nach diesem Datum im Versicherungsverlauf (noch) nicht erscheint, hat dies keine Auswirkung auf die Höhe der EM-Rente und es handelt sich dann auch nicht um eine 'überprüfbare Lücke'. Denn das würde dann erst bei der Berechnung einer späteren Altersrente berücksichtigt werden.
Andreasam 17.10.2021 | 15:34
Ja, da wird sehr genau überprüft. Aber für manche Sachverhalte sind zwingend Angaben des Versicherten notwendig. Beispielsweise Zeiten beruflicher Ausbildung. Wenn sowas oder Pflegezeiten nicht angegeben werden, hilft der beste Sachbearbeiter nichts.
W°lfgangam 17.10.2021 | 19:23
Hallo demir, SIE stellen den Antrag - wenn selbst gemacht, sind Sie selbst in der 'Prüfpflicht', sich mit allen Fragen aus den Vordrucken zu ggf. fehlenden Zeiten zu Ihrem Versicherungskonto auseinander zu setzen. Wenn Sie den Antrag haben aufnehmen lassen, werden Ihnen die Fragen zu etwaigen Fehlzeiten einfach vorgelesen = zuhören + treffend antworten, so einfach ;-) Wurde Ihr Antrag mittels rechtlicher Betreuung aufgenommen, besteht da grundsätzlich keine Ahnung zu etwaigen Versicherungslücken ...zumal die Betreuten nicht/kaum mitwirkungsfähig sind. @Siehe hier hat Ihnen die Möglichkeit der rückwirkenden Korrektur bereits aufgezeigt. Die Nachzahlungsfrist beträgt grundsätzlich 4 volle Jahre + aktuellem Teil-Jahr. Gruß w.
demiram 19.10.2021 | 12:13
hallo, in meiner renteninformation stehen keine lücken. ea steht dort aber auch nicht, dass es keine lücken gibt. daher weiss ich nicht, ob es lücken gibt. kann mir die drv bitte mitteilen, ob es lücken gibt und falls ja, von wann bis wann danke
Siehe hieram 19.10.2021 | 12:24
Hallo demir, in der Regel werden im Zusammenhang mit dem Rentenantrag auch noch offene Zeiträume geklärt. Sollten in Ihrem Versicherungsverlauf noch Zeiten fehlen, reichen Sie bitte die entsprechenden Nachweise noch nach.
hallo, in meiner renteninformation stehen keine lücken. ea steht dort aber auch nicht, dass es keine lücken gibt. daher weiss ich nicht, ob es lücken gibt. kann mir die drv bitte mitteilen, ob es lücken gibt und falls ja, von wann bis wann danke
Hallo Demir, das können Sie selbst überprüfen. Im Versicherungsverlauf sind die Zeiten chronologisch aufgeführt. Wenn zwischen zwei Zeiträumen (ein Arbeitgeber) 1.2.86 - 31.3.95 (und ein anderer Arbeitgeber) 01.4.95 - 30.06.2007 (dann ALG 01.07.2007 - 31.10.2007 (und wieder Arbeitgeber) 01.11.2007 - 30.11.2018 diese Daten 'ineinander übergehen', gibt es keine Lücke. Sofern dies nicht so ist, wenden Sie sich bitte zur Klärung an Ihre zuständige DRV direkt. Alles Gute!
Frankam 19.10.2021 | 12:52
Hallo demir, in der Regel werden im Zusammenhang mit dem Rentenantrag auch noch offene Zeiträume geklärt. Sollten in Ihrem Versicherungsverlauf noch Zeiten fehlen, reichen Sie bitte die entsprechenden Nachweise noch nach.
hallo, in meiner renteninformation stehen keine lücken. ea steht dort aber auch nicht, dass es keine lücken gibt. daher weiss ich nicht, ob es lücken gibt. kann mir die drv bitte mitteilen, ob es lücken gibt und falls ja, von wann bis wann danke
Sie können bei der DRV eine Lückenauskunft anfordern.
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