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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente versus Altersrente

von Lisa24.06.2022 | 00:52
1031 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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1. Warum ist die volle Erwerbsminderungsrente höher als die Altersrente (wenn man vor der Altersrente keine volle Erwerbsminderungsrente gehabt hat)? 2. Ist die spätere Altersrente genau so hoch, wie die vorherige Erwerbsminderungsrente (wenn man vor der Altersrente eine Erwerbsminderungsrente gehabt hat)? Gibt es dann also, so eine Art Bestandsschutz?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Vielen Dank "Abschläge" für Ihre guten Erläuterungen.

Hallo Lisa,

wenn es einen konkreten Anlass für Ihre Fragen gibt, empfiehlt sich ergänzend vielleicht ein Beratungstermin in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Darüber hinaus noch der Hinweis, dass der "Bestandsschutz" nur greift, wenn die Altersrente innerhalb von 24 Kalnedermonaten nach Wegfall der Erwerbsminderungsrente beginnt.

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6 Antworten

Abschlägeam 24.06.2022 | 08:42
Guten Morgen Lisa, den ersten Teil Ihrer Frage kann ich grad nicht so recht verstehen, denn wenn man vor der Altersrente keine EM-Rente hatte, kann diese ja nicht höher sein. Dann gibt es die Altersrente und gut ist. Oder wundern Sie sich über den Unterschied bei den Zahlen in Ihrer Renteninformation? Dort ist der Betrag für eine EM-Rente höher als für eine Altersrente zum Zeitpunkt der Renteninformation. In der dargestellt wird, wie hoch Ihre Altersrente wäre, wenn Sie 'jetzt' in Rente gehen würden, anhand der bis dahin eingezahlten Beiträge und ggfs. noch anderer Beitragszeiten (Ausbildung/Kindererziehung etc.). Zu diesem Zeitpunkt können Sie die Rente allerdings nicht beanspruchen, weil Ihnen das notwendige Alter noch fehlt. Diese Zahl dient also lediglich der Darstellung, wie sich die gemeldeten Jahresgehälter in 'Rente' umrechnen. Basierend auf diesen Zahlen wurde auch die Angabe für die Höhe Ihrer EM-Rente, wenn diese 'jetzt' beansprucht werden müsste, ermittelt. Hier würden Sie keine weiteren Beiträge mehr selbst bezahlen können, weil Sie kein Einkommen mehr haben. Das wird durch 'Zurechnungszeiten und auch Abschläge' ausgeglichen, die dieses fehlende Einkommen ersetzen und in dem dargestellten Betrag bereits enthalten sind. Diese Rente erhalten Sie aber nur, wenn die sonstigen Ansprüche für eine EM-Rente auch erfüllt sind, hier insbesondere also die gesundheitlichen. Sofern Sie nur noch unter drei Stunden täglich arbeiten können, würde es eine volle EM-Rente geben, bei bis zu unter sechs Stunden eine halbe und bei mehr als sechs Stunden sind Sie nicht erwerbsgemindert. Bei einer halben EM-Rente dürfen Sie also noch in Teilzeit weiter arbeiten. Was Sie in dieser Zeit noch hinzuverdienen, kann nicht prognostiziert werden, wird aber auch für die spätere Altersrente mit berücksichtigt. Und diese würde dann neu berechnet werden. Die EP, die bereits zur Berechnung der EM-Rente berücksichtigt aber nur zur Hälfte in Anspruch genommen wurden, werden rückwirkend nicht mehr geändert. Weil es auch bereits hier einen Bestandschutz gibt (wenn weniger als 24 Monate zwischen EM-Rente und Altersrente liegen), womit Teil 2. Ihrer Frage bereits beantwortet ist. Nach einigen weiteren Berechnungen, die nicht so mal eben einfach zu erklären sind, ergibt sich dann, zusammen mit den 'neuen' EP aus der TZ-Arbeit, der Rentenbetrag Ihrer Altersrente nach dem Bezug einer halben EM-Rente. Aber analog auch nach dem Bezug einer vollen EM-Rente, denn auch hier dürften Sie ja zumindest noch einen Minijob ausüben. Es finden dann also auf jeden Fall zwei Berechnungen statt, egal ob Sie vorher halb oder voll erwerbsgemindert waren, die zum Datum des Altersrentenbeginns feststellen, wie hoch die EM-Rente an diesem Tag wäre und wie hoch die Altersrente im Vergleich. Denn da Sie an diesem Tag ja weiterhin erwerbsgemindert sind, bestehen gleichzeitig zwei Rentenansprüche. Es wird dann aber nur eine Rente tatsächlich bezahlt, und zwar je nach Ergebnis dieser Vergleichsberechnungen immer nur die höhere Rente. Entsprechend nochmals zu Teil 2 Ihrer Frage: Ja, die direkt nachfolgende Altersrente ist grundsätzlich 'Bestandsgeschützt'. Allerdings kann sich durch die Berechnungen des Grundrentenzuschlages auch ein niedriger Betrag ergeben, der aber auch bei der 'Altersrente' zu berücksichtigen ist, weshalb dann wohl doch wieder die zu dem Zeitpunkt aktuelle EM-Rente höher ist als es die Altersrente wäre. Wenn es tatsächlich soweit ist, dass Sie eine EM-Rente in eine (auch vorgezogene) Altersrente umwandeln lassen wollen, lassen Sie sich vorher bei Ihrer zuständigen DRV eine Probeberechnung erstellen. Und in der Zwischenzeit stöbern Sie nochmal in den Broschüren, die Sie unter diesem Link finden, da gibt es auch Berechnungsbeispiele: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Ein schönes Wochenende und alles Gute!
Uwe M.am 26.06.2022 | 18:31
Das Beispiel der Fragestellerin zeigt doch die völlig falschen ANreize der EM-Renten. Wenn ich mich mit 60 überlege, beruflich kürzer zu treten, um es bis 67 auszuhalten und dann sehe, daß es ohne Arbeit als EM-Rentner so viel besser wäre .... holla die Waldfee, was mache ich denn dann wohl. Nicht umsonst steigt die Zahl der EM-ANträge und in den DRV-Reha-Kliniken beschäftigen sich die Ärzte mit den PSycho- und Schmerz-Diagnosen. Alle ganz individuell, nichts objektives und für den Versierten gut simulierbar.
Renaam 26.06.2022 | 19:05
Zitat von Uwe M. anzeigenausblenden
Erwerbsminderungsrenten werden befristet gewährt, wenn Sie dann bei Weitergewährung zum Gutachter müssen, wie wollen Sie da was simulieren? Gutachter haben ein geschultes Auge! Anscheinend denken Sie, dass mit Erwerbsminderungsrente viel Geld gescheffelt wird, dem ist nicht so. Insgesamt können die Befristungen aus medizinischen Gründen maximal neun Jahre dauern. https://www.ihre-vorsorge.de/magazin/lesen/erwerbsminderungsrent…
Treeam 26.06.2022 | 19:35
Zitat von Uwe M. anzeigenausblenden
Das mag einigen wenigen gelingen und mancheiner kommt zur Rente, wie die Jungfrau zum Kinde. Kann man hier vereinzelt lesen(wie kann ich kündigen, Rente doch zu niedrig usw.) Aber wie schon ein Vorredner schrieb, Gutachter sind nicht mit dem Klammersack gepudert. Es gibt vermeintlich unverfängliche Fragen, die ein wirklich Kranker anders beantwortet. Beispiel: der Gutachter legt vertrauensvoll seine Hand auf Ihren Arm, lächelt dabei verständnisvoll und sagt:"Die beste Zeit für Sie als Depressiver ist bestimmt am Morgen, wenn Sie nach einer erholsamen Nacht aufgestanden sind"! Sagen Sie ja und Sie sind durchgefallen!!! Denn es ist genau umgekehrt. Selbst wenn Sie jetzt ein Beispiel kennen und nach weiteren vermeintlichen Fragen googlen, den ganzen Katalog finden Sie nicht. Zwei, drei solcher Antworten und der Gutachter beginnt Zweifel zu hegen. Einen ausgebildeten Sozialmediziner legen Sie als Simulant nicht so schnell aufs Kreuz!
Renaam 26.06.2022 | 19:47
@Uwe M. "Nicht umsonst steigt die Zahl der EM-ANträge" Sie haben nur die Zahl der steigenden EM-Anträge im Kopf, allerdings nicht die EM-Anträge die abgelehnt werden. Etwa jeder zweite Antrag zur Erwerbsminderungsrente wird in Deutschland abgelehnt. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe. In diesem Beitrag stellen wir Ihnen die häufigsten Ursachen vor und geben Tipps, wie Sie sich nach der Ablehnung verhalten sollten. https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/erwerbsminderungsrente-…
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