Eine Dauerrente wird nur für den Fall gewährt, dass eine Besserung des Leistungsvermögens unwahrscheinlich ist. Deshalb kann diese nur dann entzogen werden, wenn der Rentenversicherungsträger eine wesentliche Besserung des Gesundheitszustandes nachweisen kann, was selten vorkommt.
Sollte dennoch der von Ihnen beschriebene Fall eintreten und die Rente entzogen werden, kann diese auch wieder neu beantragt werden, wenn erneut Erwerbsminderung eintritt/festgestellt wird.