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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente voll obwohl ich nur auf Zeit beantragt habe

von Pixelelfe09.02.2017 | 13:11
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6 Antworten

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Hallo liebe Experten, ich habe Erwerbsminderungsrente voll bewilligt bekommen, obwohl ich eigentlich nach meiner Anschlussheilbehandlung wieder ins Arbeitsleben zurückkehren wollte. Muss dazu sagen, dass ich Eierstockkrebs habe mit tumorstatus null freiwillig in die Chemo ging. Bin jetzt fertig mit der Chemo und will eben Anschlussheilbehandlung machen und ins Berufsleben mit Wiedereingliederung. Jetzt sagt mein Personalchef, dass ich den Arbeitsplatz verliere (öffentlicher dienst) Ich möchte eigentlich erwähnen, dass meine behandelnden Ärzte aus allen Wolken gefallen sind, weil sie zu meinem jetzigen Gesundheitszustand nicht gefragt wurden. Ich habe nur eine Frage, was passiert, wenn nun bei einer Prüfung feststeht, dass ich arbeiten kann. Die Rente weg ist. Ich wieder arbeite und erneut krank werde? Woher bekomme ich dann Geld? Vielen Dank für die Hilfe

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Dauerrente wird nur für den Fall gewährt, dass eine Besserung des Leistungsvermögens unwahrscheinlich ist. Deshalb kann diese nur dann entzogen werden, wenn der Rentenversicherungsträger eine wesentliche Besserung des Gesundheitszustandes nachweisen kann, was selten vorkommt.

Sollte dennoch der von Ihnen beschriebene Fall eintreten und die Rente entzogen werden, kann diese auch wieder neu beantragt werden, wenn erneut Erwerbsminderung eintritt/festgestellt wird.

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5 Antworten

Schadeam 09.02.2017 | 13:56
Wenn die Rente wegfällt, Sie über längere Zeit wieder arbeiten und wieder krank werden, dürften Sie zunächst einen Krankengeldanspruch haben. Sollten Sie dann erneut wieder erwerbsgemindert sein, wäre ein erneuter Rentenanspruch zu prüfen.
Herz1952am 09.02.2017 | 14:08
Hallo Pixelelfe, Rentenrecht und Arbeitsrecht sind eben zweierlei Schuhe. Im öffentlichen Dienst ist es womöglich so geregelt, dass das Arbeitsverhältnis bei Rente auf unbestimmte Dauer endet. Das Problem ist dann halt, wie komme ich wieder "rein". Das geht wohl nur auf freiwilliger Basis mit dem Arbeitgeber, dieser ist aber wiederum an die bestehenden Richtlinien gebunden. Selbst eine Zusage, dass Sie wieder eingestellt werden ist eigentlich rechtlich nicht bindend. Ein Arbeitsverhältnis im nichtöffentlichen Dienst, kann sogar aus wichtigem Grunde außerordentlich mit sofortiger Wirkung gekündigt werden, wenn man seine letzte Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr vertragsgemäß erfüllen kann. Sie könnten allerdings eines machen, nämlich mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie sofort wieder arbeiten und Sie nur eine Teilrente beziehen, bzw. dass die Rentenzahlung voll eingestellt wird (abhängig vom Hinzuverdienst). Ob Ihnen noch eine Anschlussheilbehandlung gewährt wird ist schon wahrscheinlich, aber bei einer Wiedereingliederung gelten andere Bedingungen. Die "normalen Ärzte" kennen sich nicht aus, was EM-Renten betrifft. Es kommt natürlich auch darauf an, ob sich Ihr Gesundheitszustand soweit verbessern lässt, dass Sie Ihren bisherigen Arbeitsplatz wieder voll ausfüllen können. Zum letzten Absatz Ihrer Frage, kann man eigentlich nur sagen, dass die Rente bestehen bleiben kann und die Zahlung wieder auflebt. Zu diesem Punkt wird ein Experte nochmal Stellung nehmen. Empfehlung: Lassen Sie sich über die Möglichkeiten, die für Sie bestehen von Ihrem Personalchef einfach mal aufklären, nach dem Motto: "Was wäre, wenn". Er müsste ja den Tarifvertrag genau kennen und wird Ihnen sicherlich weiterhelfen, wo er nur kann. Was geschieht/geschehen kann, wenn Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, wird Ihnen sicherlich ein Experte weitere Informationen geben. Alles Gute.
senf-dazuam 09.02.2017 | 14:14
Hallo Pixelelfe! Fragen Sie zu den arbeitsrechtlichen Fragen auch mal den Personalrat. Möglicherweise gibt es hier Wege, die der Personalchef noch nicht in Betracht gezogen hat (Teilrente wegen Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze ohne Überschreitung der möglichen Arbeitszeit etc.) ...
W*lfgangam 09.02.2017 | 20:28
Hallo Pixelelfe, auf Dauer oder befristet? Auf Dauer endet das Beschäftigungsverhältnis kraft Tarifvertrag ÖD mit dem Monatsende der Zustellung des Rentenbescheids. Bei Befristung nicht, es ruht - möglicherweise ist dafür ein Antrag an den Arbeitgeber erforderlich (habe ich jetzt nicht im Blick), Personalrat und/oder Schwerbehindertenvertretung werden Sie entsprechend informieren können, was da noch möglich ist, was im Rahmen einer Weiterbeschäftigung/Teilrente geht. Gruß w.
Pixelelfeam 09.02.2017 | 22:20
Deutsche Rentenversicherung
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