Hallo Melanie K,
aufgrund der Fülle Ihrer Fragen empfehlen wir Ihnen dringend in einer Auskunft- und Beratungsstelle vorzusprechen und sich beraten zu lassen. Hier im Forum sind umfassende Beratungen leider nicht möglich.
Konkret zu Ihren Fragen:
1. Die in der [Rente wegen Erwerbsminderung:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/erwerbsminderungsrente.html enthaltende Zurechnungszeit wird in einer späteren Altersrente als Anrechnungszeit berücksichtigt. Es werden hierfür weder Beiträge gezahlt noch zählen die Zeiten als Pflichtbeitragszeiten.
2. Wenn eine Rente wegen Erwerbsminderung bezogen wird, sind die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Reha erfüllt.
3. Für die Wartezeit von Altersrenten ist keine lückenlose Beitragszahlung erforderlich.
4. Ein Mindestentgelt ist nicht erforderlich, nur ein Mindestbeitrag der aus mindestens 175 Euro berechnet wird.
Viele Grüße,
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung