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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente vs. Eintritt in normale Altersrente

von MGraf5930.06.2023 | 10:12
335 Ansichten
12 Antworten
Ich bekomme ab 2020 Erwerbsminderungsrente und bin sehr enttäuscht, dass es für diese Rente keine Erhöhung im Jahr 2023 und im meinem Falle auch nicht im Jahr 2024 geben wird. Mir wurde vorgeschlagen im nächsten Jahr normale Altersrente zu beantragen. Leider ist es weder möglich über die Internet-Seite der Rentenversicherung-Bund einen Beratungstermin zu beantragen, noch ist es so gut wie unmöglich in einen Telefonischen Kontakt zu treten - ich warte seit Tagen mehrere Stunden - ohne dass ich vom Telefonsystem weitergeleitet werden kann. Wie komme ich zeitnah zu meinen gewünschten Informationen?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.06.2023 | 11:05

Hallo MGraf59, 

 

wenn es Ihnen um die Höhe der zu erwartenden Altersrente geht, können Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger schriftlich eine Rentenauskunft anfordern. Geben Sie hierbei einfach die gewünschte Rentenart und den Rentenbeginn an. 

 

Im Übrigen kann ich noch auf die Online-Dienste der DRV verweisen:

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/online-dienste_node.html

 

Vielleicht hilft Ihnen das weiter? Ansonsten versuchen Sie die telefonischen Kontaktaufnahme bitte nochmal zu einem anderen Zeitpunkt, dann haben Sie sicher Erfolg. 

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

11 Antworten

Monkindam 30.06.2023 | 10:20
Wieso sollten Sie 2023 keine Rentenerhöhung bekommen? An der jährlichen Rentenanpassung nehmen alle Renten teil.
Kerstin am 30.06.2023 | 10:22
Hallo, Auch für Erwerbsminderungsrentner gibt es die Rentenerhöhung. Und was 2024 an Erhöhung kommt, da ist noch nichts beschlossenen. Ich frage mich…. wie kommen Sie darauf, daß Sie keine Erhöhung in diesem Jahr bekommen. LG
....am 30.06.2023 | 10:32
Die Rentenerhöhung gibt es erst Ende Juli.
JRam 30.06.2023 | 10:51
Die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente gibt es tatsächlich nur für Bestandsrentner. Leider
Gustavam 30.06.2023 | 11:00
JR schrieb

Die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente gibt es tatsächlich nur für Bestandsrentner. Leider

Die hatten dafür nicht von der längeren Zurechnungszeit profitiert. Die "normale" Rentenerhöhung bekommen jedoch alle EM-Rentner.
Peter T. am 30.06.2023 | 11:09
JR schrieb

Die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente gibt es tatsächlich nur für Bestandsrentner. Leider

Wir können gern tauschen. Mein Leistungsfall ist im Jahr 2016 gewesen. Hätte ich die Zurechnungszeit der heutigen EMR, wären es mind 15 % mehr und so bekomme ich nur 4,5 %. Besser wie nichts. Man sieht, einige sind nie zufrieden und einige sind demütig, dass es überhaupt eine Rente für Kranke gibt und freut sich auch über kleinere Erhöhungen...
Mikeam 30.06.2023 | 12:09
JR schrieb

Die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente gibt es tatsächlich nur für Bestandsrentner. Leider

Lassen Sie bitte ihre unqualifizierten Äußerungen. In 2023 bekommt jeder Rentner eine Rentenerhöhung. Und die Juli Erhöhung wird erst Ende Juli ausgezahlt. Anscheinend denken manche, die bekommen Sie schon Mitte Juni Rente. Und die Bestandsrentner bekommen in 2024 sowohl die normale Rentenerhöhung als auch den Zuschlag wegen der Zu Rechnungszeit. Also verunsichern Sie bitte hier nicht die Teilnehmer.
HiergibtsKekseam 30.06.2023 | 12:10
Die normale jährliche gesetzliche Rentenerhöhung jeweils zum 1.7. des Jahres bekommen natürlich auch alle EM-Rentner. Da gibt es also keinen Grund zur Enttäuschung. Wenn man eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, ist es in der Regel nicht sinnvoll oder notwendig, vor Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze in eine vorgezogene Altersrente zu wechseln. In den allermeisten Fällen wird nämlich die nachfolgende Altersrente nicht höher sein als die EM-Rente, vor allem dann, wenn man die EM-Rente schon mehrere Jahre bezogen hat. Denn dann werden eventuell während des EM-Rentebezugs noch erworbene Entgeltpunkte fast immer niedriger sein als die Entgeltpunkte aus der Zurechnungszeit der EM-Rente. Wenn man direkt (oder innerhalb eines Zeitraumes von maxinmal 24 Monaten) von einer EM-Rente in eine Altersrente wechselt, kann die Altersrente aber auch nicht niedriger ausfallen (Stichwort: "Besitzschutz"). Die Rntenversicheurng muss auf Antrag Proberechnungen durchführen für beide konkreten Szenarien, so dass man ggf. eine verlässliche Entscheidungsgrundlage hat. Einen möglichen Vorteil hat ein Wechsel erst bei Erreichen der Regelaltersgrenze noch. Der neue steuerfreie Rentenbeitrag in Euro wird dann etwas höher ausfallen als bei einem früheren Wechsel. Der prozentuale Freibetrag bleibt zwar gleich, aber er wird beim Wechsel in die Altersrente in Euro neu berechnet. Bei späterem Wechsel gehen dann auch alle bis dahin aufgelaufenen Rentenerhöhungen mit ein und erhöhen den Freibetrag in Euro. Das kann je nach Rentenhöhe netto dann schon dauerhaft ganz grob 10 bis 15 Euro monatlich ausmachen. Wenn man aber sowieso mit seinem zu versteuernden Einkommen unter dem jährlichen Grundfreibetrag bleibt, ergibt sich natürlich kein Vorteil. Undd das ist wahrscheinlich bei vielen, dann ehemaligen EM-Rentnern der Fall, wenn sie sonst keine weiteren Einkommensquellen haben.
Mal wieder Unsinn von JRam 30.06.2023 | 12:15
JR schrieb

Die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente gibt es tatsächlich nur für Bestandsrentner. Leider

Das ist falsch. Die normale Erhöhung der gesetzlichen Rente jeweils zum 1.7. eines Jahres gibt es natürlich auch für alle EM-Rentner. Im kommenden Jahr gibt es zum 1.7.2024 für einige EM-Bestandsrentner eine zusätzliche, zweite Erhöhung. Diese besondere Erhöhung gibt es nur für EM-Rentner, deren EM-Rente im Zeitraum vom 1.1.2001 bis 31.12.2018 begonnen hat, und alle jetzigen Altersrentner, die davor eine solche EM-Rente bezogen haben. Damit wird zumindest ein teilweiser Ausgleich geschaffen für diese EM-Rentner, weil diese bei der deutlichen Verlängerung der Zurechnungszeiten und damit deutlich höheren EM-Renten ab dem 1.1.2019 nicht berücksichtigt wurden. Bei Beginn von 1.1.2001 bis 30.6.2014 beträgt diese Erhöhung 7,5 Prozent, bei Beginn vom 1.7.2014 bis 31.12.2018 beträgt diese Erhöhung 4,5 Prozent. Das Gesetz dazu ist auch schon beschlossen (§307i, SGB VI). Bei diesen EM-Rentnern wird dabei die Anzahl der persönlichen Entgeltpunkte erhöht. Wer bislang z.B. 30 Entgeltpunkte hatte, hat bei einer Erhöhung von 7,5 Prozent dann 32,25 Entgeltpunkte (30 x 1,075). Vom 1.7.2024 an wird dann seine Rente immer mit dieser neuen höheren Entgeltpunkt-Anzahl berechnet. Die normale Rentenerhöhung für alle Rentner zum Juli 2024 kommt dann natürlich diesen aktuellen oder früheren betroffenen EM-Rentnern ebenfalls zugute, diese bekommen dann also zwei Rentenerhöhungen gleichzeitig zum 1. Juli 2024. Angenommen, die normale Erhöhung für alle beträgt zum 1.7.2024 genau 4 Prozent. Dann erhöht sich die Rente in unserem Beispiel folgendermaßen: 32,25 (Entgeltpunkte nach 7,5 Prozent EM-Erhöhung) x 37,60 (Rentenwert Juli 2023) x 1,04 (Rentenerhöhung 4 Prozent ab 1.Juli 2024). Der Rentner erhält dann also ab Juli 2024 eine monatliche Bruttorente von 1.261,10 Euro. Im Jahr davor hatte er eine Rente von 1.128 Euro (30 x 37,60). Diese doppelte Rentenerhöhung beträgt in unserem Beispiel dann zum Juli 2024 also zusammen 11,8 Prozent.
FSam 30.06.2023 | 21:27
JR schrieb

Die Erhöhung der Erwerbsminderungsrente gibt es tatsächlich nur für Bestandsrentner. Leider

Die Antworten werden langsam fahrlässig falsch. Hoffentlich passieren solche Fehler nicht im alltäglichen DRV-Dienstbetrieb 😲
Und wieder Unsinn von JRam 01.07.2023 | 06:07
FS schrieb

Die Antworten werden langsam fahrlässig falsch. Hoffentlich passieren solche Fehler nicht im alltäglichen DRV-Dienstbetrieb 😲

Keine Sorge, das ist nur der Internet-Troll JR, der hier permanent kompletten Blödsinn vom Stapel lässt. Diese Gestalt treibt seit einigen Tagen hier ihr Unwesen. Den Schwachsinn von JR einfach ignorieren. Das hat aber mit den DRV-Experten absolut nichts zu tun.
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