Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Erwerbsminderungsrente wegen Ablehnung onkologische Reha (Antrag G 100)

von Christine*28.07.2014 | 13:01
935 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo* mein Antrag auf Reha (gestellt am 17.4. - Eingang bei der DRV am 28.4.) - abgelehnt mit Schreiben der DRV vom 6.6. (Eingang bei mir am 11.6.). Mit Schreiben der DRV wurde mitgeteilt, dass der Antrag als Antrag auf Erwerbsminderungsrente nach § 251 gewertet wird. Am 23.7. hatte ich einen Termin bei einem Rentenberater, von dem ich mir Informationen in bezug auf meine Rentenbeantragung erfoffte. Fehlamzeige - man nannte mir nur 3 Daten, zu denen ich die Rente beantragen könne (Tag Eingang des Rehaantrags 28.4. bei der DRV; 6.6. Datum des Ablehnungsbescheides oder 1.7.14). Mögliche Konsequenzen wurden mir nicht genannt. Ich habe mich nun für den 6.6. entschieden gehabt, aber es kommen mir Zweifel, ob ich wirklich nicht zum 28.4. den Antrag hätte stellen müssen oder ob ich nicht auch zum 1.7. die Rente hätte beantragen können. Ich muss noch sagen, dass ich am 30.6. mein 60. Lj. erreicht habe. Wenn der Tag der Rentenbeantragung (6.6.) falsch war, kann ich das Datum noch ändern und den Antrag auf den früheren oder späteren Termin stellen?? Was muss ich in die Wege leiten? Die Krankenkasse "droht" mir mit KRG-Rückforderung zum 2.5.

1 Antworten

Feliam 28.07.2014 | 13:36
Wenn ein Reha- in einen Rentenantrag umgedeutet wird, ergibt sich schon aus der Natur der Sache, dass der Zeitpunkt der Reha-Beantragung damit zum Zeitpunkt des Rentenantrages wird. Sie könnten diesen Zeitpunkt nur verändern, indem Sie die Umdeutung nicht in Anspruch nehmen, sondern ggf. zu einem späteren Zeitpunkt einen "eigenen" Rentenantrag stellen. Das geht allerdings nur, wenn die Krankenkasse Ihr Dispositionsrecht nicht eingeschränkt hat, also nicht zur Reha-Antragstellung schriftlich (!!!) aufgefordert hatte. Letztendlich ist der Antragstermin aber nicht so ausschlaggebend, entscheidender für die Rentehöhe ist der Leistungsfall, also der Termin, seitdem Sie erwerbsgemindert sind. Sollten die Leistungen, die Sie derzeit beziehen, höher sein als die potentiellle Rente, böte es sich natürlich an, diese Leistung solange wie möglich zu beziehen, da mit jedem Monat späteren Rentenbeginn der enthaltene Abschlag geringer wird. Ggf. kommt bei Ihnen auch die Altersrente für Schwerbehinderte in Betracht. Lassen Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten!
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026