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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente, Wiederspruch abgelehnt obwohl 2 Monate bekommen habe und dann nicht mehr

von Pauli09.08.2024 | 04:32
357 Ansichten
22 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, zusammen, Mein Wiederspruch auf Erwerbsminderung wurde abgelehnt. Ich habe für 2 Monate erwerbsrente bekommen und dann nicht mehr. Sie haben geschrieben das ich 6h arbeiten kann aber nur leichte Tätigkeiten (überwiegend im Sitzen) nicht lange stehen und gehen und einige andere Sachen die ich nicht machen darf. Das Arbeitsamt hat geschrieben ich bin nicht vermittelbar und nur unter 3h belastbar, selbst mein Arzt hat es geschrieben. Wenn Arbeit nur Heimarbeit. Ich möchte nicht klagen, ich bin ja schon seid 2021 krank geschrieben und habe ein neues Knie bekommen was leider nicht funktioniert. Ich bewege mich nur mit Hilfsmittel fort. Die Ärzte wissen nicht mehr weiter, Schmerzen ohne Ende. Habe jetzt auch noch Probleme mit dem Auge wo ich auch noch zur OP muss, ansonsten kann ich blind werden. Kann ich einen neuen Antrag auf Erwerbsminderung stellen oder muss ich klagen? Ich lebe nur von meiner witwenrente und einwenig Bürgergeld (was mir nach langem kämpfen für 1jahr genehmigt wurde) Weiß jemand Rat? Ich habe auch einen Antrag auf Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente gestellt und der wird komischer Weise noch bearbeitet obwohl sie mir eine Ablehnung geschickt haben und sie haben auch festgestellt dass ich erwerbsgemindert bin. Ich weiß nicht mehr was ich machen soll. Habe noch einige OP s vor mir. Ich bin auf Hilfe angewiesen, kann kein Bus und Bahn fahren wegen dem Sitzen. Habe pflegestufe 1 bekommen und jetzt auch einen fahrdienst da ich ja nicht alleine fahren kann und Taxi (wer soll das zahlen). Kann mir jemand einen Ratschlag geben was ich machen soll, ich kann nicht mehr. Klagen will ich nicht, das dauert und damit ist mir auch nicht geholfen. Ich freue mich wenn sie mir Tipps geben könnten oder vielleicht sogar helfen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Pauli,

 

hier im Forum lässt sich Ihre Situation nicht beurteilen. Wie bereits mehrfach hier mitgeteilt wurde, ist eine rechtliche Beratung bzw. auch der Klageweg für Sie möglich.

 

Um eventuelle Missverständnisse oder auch Aufklärung zu erhalten, ist auch ein Beratungstermin in einer Auskunft- und Beratungsstelle in Ihrer Nähe zu empfehlen.

 

Unter folgendem Link, finden Sie eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe:

 

Beratung | Deutsche Rentenversicherung (deutsche-rentenversicherung.de)

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

21 Antworten

Tinaam 09.08.2024 | 04:37
Wenn Sie einen Widerspruchsbescheid bekommen haben, mit dem Sie nicht einverstanden sind, bleibt Ihnen nichts weiter übrig als zu klagen. Einen neuen Antrag zu stellen macht derzeit keinen Sinn - es sei denn, Ihr Gesundheitszustand hat sich seit der Entscheidung wesentlich verschlechtert.
matze1am 09.08.2024 | 05:06
Holen Sie sich Hilfe bei dem Sozialverband VDK etc. Legen Sie die Situation dar, bringen alle Unterlagen mit, da wird Ihnen geholfen.
Floham 09.08.2024 | 05:56
Ich würde an deiner Stelle mir einen guten Anwalt für Medizin und Sozialrecht suchen. Es wird dir nicht anderes übrig bleiben, als zu klagen. Ich würde es tun. Der Richter wird einen oder mehrere Gutachter beauftragen, und es kann wohl für dich positiv ausgehen und anderes als die DRV das momentan sieht. Gebe nicht auf.
Pauliam 09.08.2024 | 06:28
Zitat von Floh anzeigenausblenden
Dankeschön, für die Info. Aber wenn ich verliere was dann?? Ich kann schon nicht mehr, und die Zeit die ins Land geht. Am liebsten würde ich mir mein Bein abnehmen lassen oder aber....
EMam 09.08.2024 | 06:38
Wenn Sie verlieren bekommen Sie keine Erwerbsminderungsrente weil Sie dann noch erwerbsfähig sind, auch wenn Sie das anders sehen. So eindeutig wie Sie Ihre Situation schildern, scheint es ja dann doch nicht zu sein. Wie schon vorgeschlagen wurde, lassen Sie sich bei der Klage von einem Sozialverband oder Anwalt für Sozialrecht vertreten. Bis zu einer endgültigen Entscheidung kann aber schon mal locker ein Jahr vergehen.
Lilaam 09.08.2024 | 07:12
Sie schreiben, dass man ihnen mitgeteilt hat, dass sie noch 6 h arbeiten könnten, aber andererseits auch die Erwerbsminderung festgestellt. Das passt nicht zusammen. Sie sollten sich wirklich Hilfe holen. Jemand (Soz.verb. oder VDK) sollte mal den ganzen Schriftwechsel sortieren, damit sie wissen, was denn nun getan werden kann. Diese Hilfe kann ein Forum nicht leisten ohne genauen Einblick in die Unterlagen.
Rechtliche Unterstützungam 09.08.2024 | 07:16
Lassen Sie sich von einem Sozialverband wie VdK oder SoVD beraten. Das ist bis auf den überschaubaren Mitgliedsbeitrag kostenlos. Dort gibt es auch Rschtsanwälte (Sozialrechtsreferenten), die für Sie eine Klage beim Sozialgericht einreichen können und Sie vor Gericht vertreten. Das Kostenrisiko, falls Sie verlieren, ist auch überschaubar. Wenn jemand nur ein sehr geringes EInkommen hat, kann das in der Größenordnnung von rund 100 -200 Euro liegen. Das erfahren Sie dann aber vor Ort. Wenn man viel Geld hat oder eine Rechtschutzversicherung, kann man auch direkt einen Fachanwalt für Sozialrecht beauftragen.
Floham 09.08.2024 | 07:38
Wenn du verlieren solltest ,b.z.w. wenn das Gericht dich dazu auffordern sollte (was natürlich für dich besser wäre) klage zurückzuziehen, dann stellst du nach paar Monaten neuen Antrag auf EMR mit neuen ärztlichen Befunden stellen. Lasst dich auf jeden Fall von , am besten einem Anwalt , beraten.
Lilaam 09.08.2024 | 10:10
Ja. Mitgliedschaft sollte bei Beratungsgespräch abgeschlossen werden können. Jahresgebühr habe ich 96,-- Euro gegoogelt. Kann man auch 1/4jährlich bezahlen. Das ist dann leichter.
Unglaublich!am 09.08.2024 | 12:42
Sie schätzen Ihre Arbeitsfähigkeit falsch ein und wissen auch sonst nichts. Wie sind Sie bisher eigentlich durchs Leben gekommen?
Pauliam 09.08.2024 | 13:21
Ich weiß bestimmt mehr wie sie. Solche Äußerungen sollte man unterlassen. Jeder hat sein eigenes Leben und meistert es. Also unterlassen sie sowas bitte. Woher wollen sie wissen das ich meine Arbeitsfähigkeit falsch einschätze und das ich nichts weiß.
Unglaublich!am 09.08.2024 | 16:32
Ganz einfach, weil die Erwerbsminderungsrente abgelehnt wurde und damit Ihre Selbsteinschätzung daneben liegt. Mal abwarten, wie das ein Sozialgericht sieht. Bis dahin werden Sie dann aber wohl bis zu einem Jahr warten dürfen.🤷🏻‍♂️
Xxxxam 09.08.2024 | 17:37
Ich finde es eine Frechheit von ihnen so etwas zu schreiben. Sie wissen doch garnicht wie es der Person geht. Sie hat schon soviel durchgemacht. Kann sich nicht richtig bewegen und Schmerzen. Ich habe auch noch nie gehört das sie nur 2 Monate zahlen und sagen es liegt eine Erwerbsminderung vor und dann einfach Schluss ist. Ich bin der Meinung, daß sie weiter kämpfen soll. Also werter Unglaublich, lassen sie es so was zu schreiben.
Guter Rat!am 09.08.2024 | 17:43
Was erzählen Sie denn hier? Erst sagen Sie, Ihrem Widerspruch gegen die abgelehnte Erwerbsminderungsrente wurde nicht stattgegeben. Dann wollen sie nicht klagen, aber einen neuen Antrag stellen. Im nächsten Satz behaupten Sie einen bisher nicht bearbeiteten Weiterzahlungsantrag gestellt zu haben, obwohl Ihnen eine Ablehnung vorliegen würde, allerdings eine Erwerbsminderung wäre festgestellt worden. Ihre Geschichte ist sehr verworren und unglaubwürdig. Nehmen Sie professionelle Hilfe in Anspruch. Sie bekommen ja gar nicht mehr alles zusammen.🤦‍♂️
Guter Ratam 09.08.2024 | 19:21
Ich greife genau das auf, was der Fragesteller geschrieben hat, ein großes Bündel an Unstimmigkeiten. Da Sie scheinbar nicht mal den Zusammenhang begreifen, sollten Sie besser schweigen, als anderen, die im Gegensatz zu Ihnen, etwas davon verstehen, versuchen den Mund zu verbieten. So etwas wirkt nur peinlich!🤦‍♂️
Oh Mannam 09.08.2024 | 19:25
Nachdem was Sie hier von sich geben, sind doch Sie die Person, die sich aufgrund von Unwissenheit kein Urteil erlauben kann. Sind Sie in missionarischer Funktion hier unterwegs? Damit helfen Sie niemandem, außer vielleicht Ihrem Ego!
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