Hallo Janet,
der Rentenversicherungsträger hat von Amts wegen jederzeit die Möglichkeit Ihre Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu überprüfen. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Pflegetätigkeit und Erwerbsminderungsrentenbezug muss nicht zwingend bestehen.
Wir empfehlen Ihnen, sich telefonisch mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen und Ihre Fragen individuell zu klären. Die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Unterlagen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Muss nicht im Zusammenhang stehen. Schauen Sie in Ihren Rentenbescheid. Dort steht geschrieben, dass die DRV verpflichtet ist, von Zeit zu Zeit die weitere Rentenberechtigung zu überprüfen.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
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