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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente wird wg. Pflege eines Familienangehörigen neu überprüft

von Janet03.02.2025 | 14:52
1570 Ansichten
7 Antworten
Ich "pflege" meine Großmutter seid ein paar Monaten mit Pflegestufe 2. Sie ist geistig fit nur sehr schlecht zu Fuss. Nun gehe ich Rezepte und Geld holen und verbringe ein paar Nachmittage bei Ihr. Bin alleinstehende und habe daher Zeit. Nun bin ich aber Erwerbsminderungsrentner mit einem 9 Stunden Minijob in der Woche. Jetzt bekam ich von der Rentenstelle ( obwohl ich unbefristet bin ) ein Schreiben zur erneuten Überprüfung meiner Erwerbsminderungsrente. Muss ich eine Streichung meiner Rente befürchten?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.02.2025 | 15:14

Hallo Janet,

 

der Rentenversicherungsträger hat von Amts wegen jederzeit die Möglichkeit Ihre Leistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu überprüfen. Ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Pflegetätigkeit und Erwerbsminderungsrentenbezug muss nicht zwingend bestehen. 

 

Wir empfehlen Ihnen, sich telefonisch mit Ihrer zuständigen Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen und Ihre Fragen individuell zu klären. Die Durchwahl entnehmen Sie bitte Ihren Unterlagen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

6 Antworten

Gute Frageam 03.02.2025 | 15:03
Wenn Sie eingetragene Pflegeperson sind UND die Pflegekasse ihrer Oma dafür Rentenbeiträge zahlt, könnte sich das durchaus nachteilig auswirken. Rentenbeiträge werden von der Pflegekasse erst ab einem " Pflegerischem Aufwand" von mindestens 10 Wochenstunden abgeführt. Zusammen mit ihrem Minijob wären Sie bei mindestens 19 Wochenstunden, lägen bei voller Erwerbsminderung somit über der Grenze von unter 15 Wochenstunden. Wenn Sie ihre Oma aber "aus sittlicher Verpflichtung" unterstützen , ohne dadurch finanzielle Vorteile zu haben, dürften Sie nichts zu befürchten haben.
Nunam 03.02.2025 | 15:12
Ich bin für Nein, da es sich bei der Pflege von Angehörigen nicht um Erwerbstätigkeit handelt.
Nbam 03.02.2025 | 15:35
Muss nicht im Zusammenhang stehen. Schauen Sie in Ihren Rentenbescheid. Dort steht geschrieben, dass die DRV verpflichtet ist, von Zeit zu Zeit die weitere Rentenberechtigung zu überprüfen.
Auh wenn es schwer fällt, abwartenam 03.02.2025 | 17:15
Ob eine Streichung der EM-Rente kommen wird oder nicht, kann hier in einem anonymen Forum niemand belastbar sagen. Schauen Sie, dass Sie möglichst aktuelle Befundberichte Ihrer Fachärzte beibringen können zu Ihrem aktuellen Gesundheitszustand. Sollte Sie allerdings in letzten Jahr oder noch länger kaum oder keine Arztbesuche gehabt haben, wäre das sicherlich nicht förderlich für eine weitere Zahlung der EM-Rente. Aber letztlich ist das immer eine individuelle Einzelfall-Entscheidung, die hier niemand vorwegnehmen kann.
Verpflichtung, na jaam 03.02.2025 | 17:21
Nb schrieb

Muss nicht im Zusammenhang stehen. Schauen Sie in Ihren Rentenbescheid. Dort steht geschrieben, dass die DRV verpflichtet ist, von Zeit zu Zeit die weitere Rentenberechtigung zu überprüfen.

Dieser "Verpflichtung" kommt die DRV bei UNbefristeten vollen EM-Renten aber ohne Anlass kaum nach (ist aber natürlich trotzdem nicht ausgeschlossen). Wenn natürlich eine Arbeitsaufnahme stattfindet und /oder eine Pflegetätigkeit aufgenommen wird, kann das schon ein Anlass sein für eine Überprüfung, muss aber nicht. Nichts genaues weiß man nicht, ist immer eine Einzelfall-Entscheidung. Es ist aber sicher sinnvoll, auch nach Bewilligung einer unbefristetetn EM-Rente weiterhin regelmäig seine Facharzt-Termine wahrzunehmen, damit man im Fall des Falles über aktuelle Befundberichte verfügt.
Wolfgangam 03.02.2025 | 20:58
Aus welchem Bundesland kommen Sie denn? In Berlin wurden die unbefristeten Erwerbsminderungsrenten vor Jahren häufiger überprüft.
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