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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Zahlung ab August

von PeterF18.06.2017 | 14:24
798 Ansichten
4 Antworten
Hallo, ich habe eine volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab 2015 (Erste Reha) erhalten. Laut Bescheid beginnt die erste Zahlung der Rente ab August diesen Jahres. Nach Aussteuerung durch die Krankenkasse bezog ich ALG 1. Die Nachzahlung, welche bis 31.7.2017 berechnet wurde, wird mit der Krankenkasse und der Agentur für Arbeit verrechnet. Die Agentur für Arbeit hat mit Erstellung des Rentenbescheides die Zahlung per sofort eingestellt. D.h., ich bekomme für Juni und Juli keinerlei finanzielle Leistungen, da die Rente erst ab 01.08.17 gezahlt wird. Ist dies so korrekt? Wenn nein, müsste die Arbeitsagentur bis Rentenzahlbeginn weiter zahlen oder ist die erste Zahlung der DRV zu spät? Vielen Dank für Ihre Anwtorten. Peter F.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.06.2017 | 11:04

3 Antworten

eosam 18.06.2017 | 14:34
Sobald die Erstattungsanprüche der Krankenkasse und der AfA bei der Rentenversicherung eingehen, werden diese abgerechnet. Da ein Erstattungsanspruch nur für zeitgleich geleistete Zahlungen erfolgen kann, werden Sie die Nachzahlung nach der Tag der Einstellung des Arbeitslosengeldes auch in voller Höhe erhalten. Die Auszahlung der Nachzahlung erfolgt gesondert und nicht erst mit der nächsten laufenden monatlichen Zahlung.
PeterFam 18.06.2017 | 16:56
Vielen Dank!
=//=am 19.06.2017 | 13:19
Aber bitte unbedingt daran denken: Wenn die Erstattungsansprüche der KK und der AfA jetzt im Juni abgerechnet werden, können diese ja längstens bis Juni (Einstellung des ALG) befriedigt werden. D.h., dass die gesamte Juli-Rente evtl. schon im Juni als Restnachzahlung ausgezahlt wird. Leider vergessen das einige Versicherte, geben das Geld aus und stehen dann Ende Juli ohne Geld da. Denn die nächste Zahlung kommt erst Ende AUGUST.
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