Hallo Rupert,
wie Ihnen bereits mitgeteilt wurde, ist ein Reha-Antrag in einen Rentenantrag umzudeuten, wenn eine erfolgreiche Leistung zur Teilhabe nicht zu erwarten ist oder Leistungen zur Teilhabe nicht erfolgreich gewesen sind, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert haben (gesetzliche Antragsfiktion).
Sofern Ihr Dispositionsrecht nicht eingeschränkt ist, können Sie bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist Ihres Rentenbewilligungsbescheids dieser Umdeutung widersprechen.
Klären Sie bitte mit Ihrem privaten Krankenversicherungsunternehmen welche Auswirkungen dies ggf. auf Ihr Krankenversicherungsverhältnis hat.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung