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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente Zurechnungszeit für Wartezeit 35 Jahre

von Susi01.04.2019 | 10:28
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3 Antworten

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Werden die Zeiten einer Erwerbsminderungsrente ( Teil-EM weiter krank, ohne Sozialleistungen, abgesichert durch Ehegattenunterhalt) im Rentenkonto als Zurechnungs oder Anrechnungszeiten o.ä. bewertet? Um in 5 Jahren früher in Altersrente ( mit Abschlägen) gehen zu können, fehlen mir für die Wartezeit von 35 Jahren (war 7 Jahre Selbstständig) aktuell noch 44 Monate.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Zeiten des Bezugs einer Rente wegen Erwerbsminderung, soweit in dieser Rente eine Zurechnungszeit berücksichtigt ist, wird in der Nachfolgerente (z. B. Altersrente) als Anrechnungszeit berücksichtigt. Dieser Anrechnungszeit u.a. wird bei der 35- jährigen Wartezeit mit berücksichtigt. Diese Anrechnungszeit wird mit dem vollen Gesamtleistungswert bewertet.

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2 Antworten

Susiam 01.04.2019 | 12:10
Über eine EXPERTEN ANTWORT wäre ich sehr dankbar.
Strolcham 01.04.2019 | 16:03
Ja wird angerechnet. Insbesondere Versicherte, die durch die Zahlung freiwilliger Beiträge ihre Anwartschaft auf eine Rente wegen Erwerbsminderung aufrechterhalten möchten, sollten den 1. April keinesfalls versäumen. Schon eine Beitragslücke von nur einem Monat genügt, um die Anwartschaft zu verlieren. Auch wer bereits eine vorgezogene Altersrente erhält, kann bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze freiwillige Beiträge zahlen, um seine Rente zu erhöhen.
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