Zeiten des Bezugs einer Rente wegen Erwerbsminderung, soweit in dieser Rente eine Zurechnungszeit berücksichtigt ist, wird in der Nachfolgerente (z. B. Altersrente) als Anrechnungszeit berücksichtigt. Dieser Anrechnungszeit u.a. wird bei der 35- jährigen Wartezeit mit berücksichtigt. Diese Anrechnungszeit wird mit dem vollen Gesamtleistungswert bewertet.