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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente - Zurechnungszeitern

von Max25.01.2019 | 18:57
99 Ansichten
8 Antworten

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Ich beziehe derzeit eine unbefristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (Bewilligung 2003). Zurechnungszeiten erfolgten zu dieser Zeit nur bis zum 60. Lebensjahr. Erfolgt bei Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente die Zurechnung bis zum 65 Lebensjahr und 8 Monaten nur für die „neue Hälfte“ der Erwerbsminderungsrente oder aufgrund eines neuen Rentenbescheid für die ganze Erwerbsminderungsrente

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Max,

bei der Berechnung der vollen Erwerbsminderungsrente würden die für die bisherige Berechnung der Entgeltpunkte zur Hälfte erhalten bleiben. Die bisher bei der bisher bezogenen teilweisen Erwerbsminderung nicht berücksichtigten Zeiten würden in die neue Bewertung „normal“ mit einfließen und nach dem aktuell geltenden Rechtslage bewertet.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Max,

die Experten-Antwort vom 28.01.2019 wird dahingehend ergänzt, dass bei Beginn der Rente wegen voller Erwerbsminderung im Jahr 2019 die Zurechnungszeit mit Vollendung des 65. Lebensjahres und acht Monaten endet.

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6 Antworten

Domoam 25.01.2019 | 20:28
Kommt ganz darauf an, wann der Leistunhsfall volle Erwerbsminderung eingetreten ist.
Maxam 27.01.2019 | 16:20
Natürlich Leistungsfall ab 2019
Holgeram 27.01.2019 | 17:44
Mich würde mal interessieren ob es demnächst (ab 2019) vermehrt Anträge von teilweiser Erwerbsminderung auf volle Erwerbsminderungsrente gestellt werden als in den Jahren vor Juli 2014 der Fall war. Auch scheint es so, das nun viel mehr ältere Arbeitnehmer Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. War das von den Politikern so vorgesehen?
Modi1969am 28.01.2019 | 06:04
Hallo Max, vorstellbar ist dies schon. Belastbare Zahlen hierzu wird es wohl frühestens Anfang des nächsten Jahres geben. Die Frage wird auch sein, wie viele Antragsteller sich wegen der höheren Rente in die "Begutachtungsmühle" begeben wollen und auch mit verlängerten Bearbeitungszeiten (mehr Anträge bei gleichem Med. Personal bedeutet längeres Verfahren) - und dies bei ungewissem Ausgang des Verfahrens - leben können...
memyselfam 28.01.2019 | 08:32
hm, das hieße ja, dass sich politiker über die rente gedanken machen! und das glaube ich ehrlich gesagt nicht, bzw. nicht mehr. sonst sähe es in sachen rentenreform anders aus. schönen start in die arbeitswoche
Maxam 31.01.2019 | 17:01
Das heißt es würde nicht wie bei einem Neufall berechnet. Die Hälfte der Zurechungszeiten vom 60 bis zum 65 LJ + 8 Mte. werden somit nicht anerkannt. Ich dachte es gibt eine Hochrechung bis zum 65 Lj + 8 Mte mit dem Einkommen von ursprünglich vor 2003 (ca 1,0 Punkte jährlich erzielt)
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