Die Rente wird aus den im Rentenversicherungskonto gespeicherten Zeiten berechnet. Es gibt keinen Zuschlag für Wohnung etc., Sie müssen deshalb ggf. Wohngeld extra beantragen.
Bei der niedrigeren Rente handelt es sich vermutlich tatsächlich um die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die von der Renten abgezogen wurden. Tatsächliche Klarheit kann aber nur ein Beratungsgespräch bei der nächsten Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung bringen.
Das mit der Adresse ist ein bedauerlicher Fehler, der inzwischen hoffentlich bereinigt wurde.
Es ist hinterher auch schwierig zu beurteilen wer oder was an der falschen Adresse schuld ist, zum Glück haben Sie aber Ihren Rentenbescheid erhalten, obwohl er falsch adressiert war.