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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrenteantrag zurückziehen , ALG 1

von Adelheid21.10.2015 | 15:05
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich hatte auf Anraten des Hausarztes die Erwerbsminderungsrenteantrag beantragt. Danach war ich auf Anraten eines Bekannten bei einer Rentenberatung wo mir gesagt wurde ich sollte doch diesen Antrag wieder zurückziehen da ich noch ein Jahr Anspruch auf ALG 1 habe und ich die Höherstufung des GdB beantragen soll wo ich auf jeden Fall auf GdB 50 komme und da ich über 60 Jahre bin auch dann nach den Auslaufen des ALG 1 in Rente gehen kann. Ich muss dazu sagen das mein Rentenanspruch gering ist und das ALG 1 um ein Drittel höher ist. Mir wurde gesagt ich soll mich gesund schreiben lassen und dann wieder zur Arbeitsagentur gehen. Zur Zeit bin ich seit 3 Monaten krank geschrieben. Geht das ohne Probleme mit den Bezug des ALG 1?

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Adelheid,

das lässt sich so pauschal leider nicht sagen. Prinzipiell ist der Weg, der Ihnen in der Rentenberatung aufgezeigt wurde ein möglicher und finanziell betrachtet auch ein durchaus sinnvoller - zumindest soweit Sie noch nicht zur Reha- bzw. Rentenantragstellung aufgefordert wurden.

Ob die Arbeitsagentur hier (über längere Zeit) „mitspielt“ und welche Anforderungen Sie für einen Bezug von Arbeitslosengeld individuellkonkret zu erfüllen haben, kann ich im Rahmen dieses Forums zur Alters- und Rentenversicherung allerdings nicht beurteilen. Hierzu sollten Sie sich gegebenenfalls nochmals gesondert beraten lassen.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Adelheid,

das lässt sich so pauschal leider nicht sagen. Prinzipiell ist der Weg, der Ihnen in der Rentenberatung aufgezeigt wurde ein möglicher und finanziell betrachtet auch ein durchaus sinnvoller - zumindest soweit Sie noch nicht zur Reha- bzw. Rentenantragstellung aufgefordert wurden.

Ob die Arbeitsagentur hier (über längere Zeit) „mitspielt“ und welche Anforderungen Sie für einen Bezug von Arbeitslosengeld individuellkonkret zu erfüllen haben, kann ich im Rahmen dieses Forums zur Alters- und Rentenversicherung allerdings nicht beurteilen. Hierzu sollten Sie sich gegebenenfalls nochmals gesondert beraten lassen.

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8 Antworten

Herz1952am 21.10.2015 | 16:39
Hallo Adelheid, wenn das Arbeitsamt mitmacht, würde ich den Vorschlag der Rentenberatung akzeptieren. Bekommen Sie nicht auch noch Krankengeld? Das ist jedenfalls höher als Arbeitslosengeld. Dass das Arbeitsamt "mitmacht" ist allerdings erforderlich, dass Sie oder Ihr Arbeitgeber eine Kündigung aus wichtigem Grund (Krankheit, Arbeitsvertrag kann des wegen nicht erfüllt werden) aussprechen - natürlich schriftlich. Sie beziehen allerdings erst sei 3 Monaten Krankengeld. Wenn Sie weiter arbeitsunfähig sind, müsste die Krankenkasse Krankengeld zahlen. Diese kann Sie wiederum auffordern, einen Rentenantrag zu stellen. "Rausziehen" könnten sie die Sache bestimmt. Hot Rod hat wahrscheinlich deshalb nicht "recht" , weil Sie bei Rente (gering) auf Sozialhilfe bzw. Grundsicherung angewiesen wären. Es ist nicht gesagt, dass bei dem Vorschlag der RV das Arbeitsamt mitzieht.Auch das Arbeitsamt wird Sie vermutlich auffordern einen Rentenantrag zu stellen, bzw. frühestmöglich "in Rente" zu gehen. Mal sehen, was ein Experte dazu meint und ob er sich "arbeitsamtsmäßig" auskennt, bzw. entsprechende Erfahrung hat. @Hot Rod, eine über 60 jährige wird nicht mehr vom Arbeitsamt "drangsaliert" werden. Wenn jemand mit Grundsicherung noch Geld hinzuverdienen kann, darf er nur 30 % des Hinzuverdienstes "behalten", bzw. wird dies auf die Grundsicherung nicht angerechnet. Bei Harzt4 sind mindestens 100,-- Euro Hinzuverdienst ohne Anrechnung möglich. Vor allem kann es sein, dass ein kranker Mensch aus gesundheitlichen Gründen nichts hinzuverdienen kann. Ordentlich Geld hinzuverdienen heißt max. 450,-- Euro. Dieser Betrag wird bei Grundsicherung oder Sozialhilfe zum größten Teil angerechnet. Auf weiter persönlich Einzelheiten von Adelheid möchte, bzw. kann ich nicht eingehen, weil die entsprechenden Informationen fehlen. Alles Gute für Sie, Adelheid.
HotRodam 21.10.2015 | 15:22
Arbeitslosengeldbezug ist immer mit Schikanen und Gefahren verbunden. Daher sollte man als kluger Mensch IMMER eine sichere Rente vor ziehen. Ist die Rente erst einmal bewilligt, darf man ordentlich Geld hinzu verdienen, wie man hier immer wieder lesen konnte. Und wenn man nicht mehr arbeiten will, darf man es, anders als im Arbeitslosengeldbezug, einfach sein lassen. Als Rentner genießen Sie Privilegien, von denen Alg-Anspruchsberechtigte nur träumen können. Deshalb wird auch in absehbarer Zeit ein BGE (Bedingungsloses Grund Einkommen) eingeführt werden müssen !
HotRodam 21.10.2015 | 18:39
Zitat von Herz1952 anzeigen
Prust.... Wie viele ALG-Bezieher in dieser Altersklasse kennen Sie denn ? Ich bin übrigens auch keine 20 mehr und habe schon von unzähligen Gegenbeispielen gehört. Mir sind Fälle bekannt, in denen sogar 63-Jährige noch schön brav ihre "Bemühungsnachweise" vorlegen mussten. Es ist auch nicht richtig, daß geringe Renteneinkommen zwangsläufig ergänzende Sozialhilfe erfordern. Oder warum wird hier andauernd nach den Hinzuverdienstgrenzen gefragt ? Schauen Sie mal bei TACHELES rein. Dort können Sie noch viel lernen !
HotRodam 21.10.2015 | 20:03
Hallo HotRod, ich war 25 Jahre in der Personalabteilung und habe mit 52 die Insolvenz des Unternehmens mit abgewickelt. Ich weis, dass es nicht leicht ist und hatte einen Kollegen im gleichen Alter, der sehr gut verdient hatte. Ich selbst stand auch kurz vor ALG I und in diesem Alter vermutlich vor H4. Davor hat mich ein "rechtzeitiger schwerer Herzinfarkt" vermutlich gerettet. Aber als EM-Rentner kann ich wegen Krankheit auch nichts hinzuverdienen. Es haben halt immer noch viele eine mindestens ausreichende Rente. Ich finde auch, dass der H4-Satz viel zu niedrig ist. Aber das ist ein Politikum. Aber im vorliegenden Fall bin ich mal davon ausgegangen, dass die Rente nicht ausreichen wird und Adelheid vielleicht nicht in einer Wohngemeinschaft lebt. Deshalb habe ich auch geraten, sie soll alle anderen Möglichkeiten soweit nutzen, wie es nur irgendwie geht. Das habe ich auch gemacht, volles Krankengeld für 72 Wochen, anschließend Nahtlosigkeitsregelung und ALG I, anschließend Arbeitsmarktrente und nach 3 Jahren EM-Rente (voll) auf unbestimmte Dauer. Ich beneide keinen Hartz 4-Empfänger und unser Sohn hat eine kleine EM-Rente auf unbestimmte Dauer und ist auf Grundsicherung angewiesen. Ich weis also, von was ich schreibe. Das ist leider so. Ich musste auch schon ein Verfassungsgerichtsurteil anwenden, dass ich ein für mich geeignetes Medikament erhalten habe, was die gesetzliche Krankenversicherung von der Erstattung für GKV-Versicherte ausgeschlossen hatte. Dies verstieß gegen das Grundgesetz. Der legale Gesetzesweg ist leider sehr langwierig, weil es im Prinzip immer nur Einzelurteile sind. Aber diese werden auch mitunter für andere Fälle zugrunde gelegt. Ich habe mich auch geärgert, als ein Hartz 4-ler ein Medikament nicht erstattet bekommen hat, das frei und nicht rezeptpflichtig war. Der Richter hat gemeint, diese freien Medikamente seien durch den Wettbewerb "günstig". Aber das Gegenteil ist meistens der Fall, weil es nur sehr wenige Firmen gibt, die das herstellen und diese nutzen das aus. Mein Kolleg hat übrigens jede Woche auf eine X-beliebige Anzeige eine Bewerbung geschrieben und sogar in seinem Bereich sich ernsthaft beworben. Es hat nichts genützt. Er sagte, Hauptsache man erfüllt seine formellen Pflichten. Dies war allerdings vor ca 10 Jahren. Ich kann nur raten, falls es aussichtslos ist, wenigstens das zu tun, dann gibt es vielleicht "relative" Ruhe. Die andere Alternative ist, einen Fall bis vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen, dies dauert allerdings bis zu 9 Jahren (wenn es denn reicht).
Herz1952am 21.10.2015 | 21:11
Sorry HotRod, der letzte Beitrag war von mir. Versehentlich mit Ihrem "Namen".
Herz1952am 22.10.2015 | 16:04
Hallo Schorsch, ganz einfach, ich habe noch kurz nachgeschaut, wie HotRod geschrieben wird, und habe statt meinen Nick-Name den von "HR" eingetippt. Eigentlich nennt man das "verschrieben". "HotRod" war übrigens meine beliebte Ski-Type von "Nordica", mit der ich mein "Bein" gebrochen hatte. Fairerweise muss ich sagen, das konnte der Ski nichts dafür, ich habe mich einfach "verfahren" und das Wachs der Verleih-Firma konnte nicht mit allen Schneearten umgehen. Erst Harsch, dann Papp, dann A...... Privat benutzte ich früher ein Wachs, das keine Unterschiede der Schneearten "kannte". Das Wachs hat die Unterschiede einfach ignoriert und war auf den unterschiedlichen Arten immer gleich "schnell".
Maybrit Walteram 16.06.2017 | 14:45
Skihunde und Wachs, Beinbrüche und ALGII, das ist sehr interessant. Können Sie mir irgend ein Skigebiet empfehlen? Es muss schon Hot sein, Hüh mag ich nicht so gerne.
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