Hallo LunaMera,
vermutlich müssen Sie nicht mehr zu einer Rentenbegutachtung, da Ihr Rentenversicherungsträger ja selbst schon die Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente angeregt hat. Bitte setzen Sie sich direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung und klären dort die weiteren Fragen zu Ihrem Einzelfall.