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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente/Gutachter?

von LunaMera06.12.2010 | 18:11
2159 Ansichten
7 Antworten

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Guten Tag, ich habe eine Frage zu einem Schreiben der Rentenvers.-Nord. Ich bin seit dem 18.06.2009 arbeitsunfähig,im Juli wurde ich von meinem Arbeitgeber gekündig, habe im letzten Jahr (09.07.2009) einen Antrag auf Leistung zur Teilhabe (Reha) gestellt. War dann im Okt./Nov. 2009 auf Reha. Befand mich nach der Rehe noch mehrere Monate in einer psychiatrischen Tagesklinik und bin seit kurzem in Traumatherapie. Jetzte stehe ich kurz vor der Aussteuerung der Krankenkasse. Von der Rentenvers.-Nord habe ich nun ein Schreiben bekommen indem steht, dass nach dem ärztlichen Entlassungsbericht mit der Teilhabe (Rehabilition) ein wesentlicher Einfluss auf meine Erwerbsfähigkeit leider nicht erzielt wurde. Dass mein Antrag auf Leistung zur Teilhabe daher als Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gilt, da ich voll erwerbsgemindert bin. Da bei mir die Voraussetzungen für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vorliegt, wird mir empfohlen, einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu stellen. Nun war ich bei meiner KK und habe dort, gemeinsam mit einem Rentenberater, den Formantrag gestellt. Meine Frage wäre jetzt, muss ich noch zu einem Gutachter? Viele Grüße LunaMera

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo LunaMera,

vermutlich müssen Sie nicht mehr zu einer Rentenbegutachtung, da Ihr Rentenversicherungsträger ja selbst schon die Antragstellung auf Erwerbsminderungsrente angeregt hat. Bitte setzen Sie sich direkt mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung und klären dort die weiteren Fragen zu Ihrem Einzelfall.

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6 Antworten

KSCam 06.12.2010 | 18:25
Wahrscheinlich nicht - aber woher soll man das von Ferne wissen? Die Hellseher im Forum haben schon Feierabend. Mein Tipp: rufen Sie morgen früh beim Absender des erwähnten Schreibens an, stellen Ihre Frage und 5 Minuten später ist alles klar. Was hat man nur gemacht, als es noch kein Internet gab?
Klemensam 06.12.2010 | 18:31
Ihr Antrag auf Teilhabe wurde jetzt umgedeutet in einen EM-Antrag, weil bei ihnen volle Erwerbsminderung bereits festgestellt wurde. Wenn Sie also jetzt auch bereits den formalen EM-Antrag schon gestellt haben, werden Sie in kürzester Zeit dann den Rentenbescheid über eine volle EM-Rente von ihrer RV erhalten. Das einzige was den Rentenbescheid zeitlich vielleicht noch ein wenig verzögern könnte, wäre wenn ihr Rentenverlauf noch nicht vollständig geklärt wäre. Aber ich denke, das wird mittlerweile ja wohl erfolgt sein. Also können Sie jetzt in aller Ruhe dann den Rentenbescheid abwarten.
LunaMeraam 06.12.2010 | 18:49
Vielen Dank Klemens :-) Es ist schön, dass es noch Menschen wie Sie gibt! Viele Grüße LunaMera
Elisabetham 06.12.2010 | 21:11
Den Beitrag von LunaMera bezüglich Klements möchte ich mich anschließen.
Klemensam 06.12.2010 | 18:40
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Lesen Sie sich bitte doch erstmal in Ruhe den Beitrag durch, bevor Sie hier vorschnell ein - falsches - Statement dazu abgeben . Man braucht hier weder einen Hellseher oder die berühmte " Glaskugel " zu bemühen oder bei der RV anrufen, da die RV doch @LunaMera ganz eindeutig geschrieben hat : " Dass mein Antrag auf Leistung zur Teilhabe daher als Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gilt, da ich voll erwerbsgemindert bin. Da bei mir die Voraussetzungen für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vorliegt, wird mir empfohlen, einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu stellen." Damit ist doch völlig klar und 100% eindeutig, das eine volle EM- Rente durch ist und nur noch der formeller EM-Antrag gestellt werden muss. Nichts für ungut. Aber so ein Statement muss doch wirklich nicht sein und verunsichert nur den Threadersteller. Viele Grüße.
-_-am 07.12.2010 | 00:33
Zitat von KSC anzeigenausblenden
Hier muss man nicht Hellseher sein, es reicht die Kenntnis von den Abläufen. Was stand in Ihrem Internet? Bei mir konnte ich lesen: "Dass mein Antrag auf Leistung zur Teilhabe daher als Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gilt, da ich voll erwerbsgemindert bin. Da bei mir die Voraussetzungen für eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vorliegt, wird mir empfohlen, einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu stellen." Damit steht auch fest, dass es allein der Übermittlung des formularmäßigen Rentenantrages noch bedarf und keine Untersuchung mehr erfolgen wird. Es sind auch keine ärztlichen Unterlagen mehr vorzulegen.
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