Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Erwerbsminderungsrenten

von Jens12.07.2007 | 10:09
1733 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Gibt es einen Leistungsunterschied bei Erwerbsminderungsrenten bei Berufsunfähigkeit, gegenüber Erwerbsminderungsrenten? Ist es also entscheidend für die Rentenhöhe (nicht für die Berechtigung des Leistungsbezugs), wann ich geboren bin (bei gleichen Beiträgen ?)

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo, Jens,

seit dem 1.1.2001 gibt es die Renten wegen voller und wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die Höhe einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt nür die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente.

Eine besondere Vertrauensschutzregelung gibt es für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind. Hier hat der Rentenversicheringsträger im Rahmen einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit zu prüfen, ob der Versicherte ausgehend von der beruflichen Qualifikation noch zumutbar auf andere Tätigkeiten verwiesen werden kann.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo, Kurt,

bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung kann die zulässige Hinzuverdienstgrenze von mtl. 350 € im Laufe eines Jahres zweimal überschritten werden. Wird die Grenze ein drittes Mal überschritten, prüft der Rentenversicherungsträger, ob die Hinzuverdienstgrenze für die nächste Teilrente in Höhe von 3/4 der Vollrente noch eingehalten wird.

Die individuelle Hinzuverdienstgrenze errechnet sich nach folgenden Faktoren:

15,6 x aktueller Rentenwert ( derzeit 26,27€) x Entgeltpunkten der letzten 3 Kalenderjahre vor Eintritt der Erwerbsminderung (mindestens 1,5 Entgeltpunkte).

Für eine individuelle Beratung stehen Ihnen auch die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung in Ihrer Nähe kostenfrei zur Verfügung.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Hallo, Jens,

eine Erwerbsunfähigkeitsrente nach dem bis zum 31.12.2000 geltenden Recht beinhaltet z.B. eine andere Regelung bezüglich der Zurechnungszeit. Auch wurden bei den Erwerbsunfähigkeitsrenten keine Abzüge vorgenommen. Bei den heute aktuellen Erwerbsminderungsrenten werden Abzüge ermittelt, sofern die Rente vor Vollendung des 63. Lebensjahres in Anspruch genommen wird.

Generell kann man die Aussage treffen, dass die Renten wegen Erwerbsunfähigkeit für den Versicherten günstiger waren.

4 Antworten

Kurtam 12.07.2007 | 11:08
Hallo! Möchte gerne erfahren, wieviel von meiner E-Rente abgezogen würde, wenn ich nebenbei noch ein Eikommen erziele von 500,-€. Dies ist aber keine dauerbeschäftigung. Ich kann ja bis 350,-€ als E.-Rentner dazuverdienen. Erwarte eine Antwort. DANKE
Jensam 12.07.2007 | 11:43
Bitte machen Sie dazu einen eigenen Beitrag auf. Vielen Dank
Jensam 12.07.2007 | 15:54
Das ist mir in soweit klar. Meine Frage ist : Unterscheiden sich auch die Leistungen nach alter und neuer Regelung oder kann man sagen, dass eine EMR neu der Leistung einer EMR alt entspricht?
skatam 12.07.2007 | 18:34
und voll arbeiten gehen... tut der RENTENKASSE gut... gell..... skat
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026