Hallo, Jens,
seit dem 1.1.2001 gibt es die Renten wegen voller und wegen teilweiser Erwerbsminderung. Die Höhe einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt nür die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente.
Eine besondere Vertrauensschutzregelung gibt es für Versicherte, die vor dem 02.01.1961 geboren sind. Hier hat der Rentenversicheringsträger im Rahmen einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit zu prüfen, ob der Versicherte ausgehend von der beruflichen Qualifikation noch zumutbar auf andere Tätigkeiten verwiesen werden kann.