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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrentenanspruch nach Pflege eines Angehörigen

von Erwerbsminderungsrente09.11.2023 | 11:37
251 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich war 18 Jahre angestellt. Dann habe ich meine Mutter 1Jahre gepflegt und es wurden Beiträge von der Pflegekasse in die Rentenversicherung eingezahlt. Meine Mutter ist mittlerweile verstorben. Ich habe mich nun selbständig gemacht und möchte im ersten Jahr keine RV einzahlen, da ich erst im Aufbau bin. Eine Verpflichtung besteht auch nicht. Ich gehe davon aus, dass Beiträge durch Pflege denen durch Arbeit gleichgestellt sind, ist das richtig? Ich möchte nicht, dass der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente verfällt.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Erwerbsminderungsrente,

 

auch bei den aus einer „nicht erwerbsmäßigen Pflegetätigkeit“ von der Pflegekasse gezahlten Beiträgen handelt es sich um vollwertige Pflichtbeiträge, die bei der Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente berücksichtigt werden.


 

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1 Antworten

Königam 09.11.2023 | 11:49
Ob Beschäftigung oder Pflege. Beides sind wirksame Pflichtbeiträge die auch den Erwerbsminderungsschutz aufrechterhalten.
Deutsche Rentenversicherung
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