Hallo FrauMueller,
nein, aus meiner Sicht können Sie den Antrag auf eine EMR jetzt nicht einfach beenden oder umwandeln.
Arbeitslosengeld-II-Bezieher sind nach § 12a SGB II verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. § 5 Abs. 3 SGB II regelt in Ergänzung hierzu, dass die Leistungsträger des Arbeitslosengeldes II einen Antrag selbst stellen können, wenn die Versicherten dies trotz Aufforderung nicht tun.
Dies hat zur Folge, dass Versicherte, sofern die Antragstellung Folge einer Aufforderung ist, hinsichtlich dieses Antrags in ihren Gestaltungsrechten eingeschränkt sind. Eine Rücknahme des Antrags oder die Bestimmung eines späteren Rentenbeginns kann daher nur mit Zustimmung des Leistungsträgers des Arbeitslosengeldes II erfolgen.