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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrentenantrag hinfällig wenn inzwischen gesetzliches Rentenalter?

von FrauMueller31.07.2018 | 14:29
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9 Antworten

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Guten Tag, ich wurde vor 2 Jahren, auf Druck des Arbeitsamtes (beziehe ALG II) aufgefordert, einen Antrag auf vorzeitige Erwerbsminderungsrente zu stellen, aufgrund meiner kaputten Knie. Dieser Antrag zieht sich nun schon so lange hin, dass ich inzwischen in diesem Monat das gesetzliche Rentenalter sowieso erreicht habe. (65) Von der Behörde erhielt ich auch nur eine Mitteilung, ich solle daran denken, dass ich jetzt im gesetzlichen Rentenalter bin und dafür auch meinen Antrag stellen soll. Kann ich denn jetzt einfach den Antrag auf EMR beenden bzw. umwandeln in den regulären Antrag/Bezug? Denn dieser Antrag auf EMR ging ja auch nie von mir aus und bedeutet für mich eine Belastung und Kampf, den ich per se nicht führen wollte/will. Über Antwort wäre ich unheimlich dankbar!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo FrauMueller,

nein, aus meiner Sicht können Sie den Antrag auf eine EMR jetzt nicht einfach beenden oder umwandeln.

Arbeitslosengeld-II-Bezieher sind nach § 12a SGB II verpflichtet, Sozialleistungen anderer Träger in Anspruch zu nehmen und die dafür erforderlichen Anträge zu stellen, sofern dies zur Vermeidung, Beseitigung, Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit erforderlich ist. § 5 Abs. 3 SGB II regelt in Ergänzung hierzu, dass die Leistungsträger des Arbeitslosengeldes II einen Antrag selbst stellen können, wenn die Versicherten dies trotz Aufforderung nicht tun.

Dies hat zur Folge, dass Versicherte, sofern die Antragstellung Folge einer Aufforderung ist, hinsichtlich dieses Antrags in ihren Gestaltungsrechten eingeschränkt sind. Eine Rücknahme des Antrags oder die Bestimmung eines späteren Rentenbeginns kann daher nur mit Zustimmung des Leistungsträgers des Arbeitslosengeldes II erfolgen.

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8 Antworten

FrauMuelleram 31.07.2018 | 15:16
Wenn jedoch die Gutachterwahrnehmung für mich durch meine Krankheit erschwert bis nahezu unmöglich ist, wie soll ich mich da verhalten? Wenn mir sogar schon ein Arzt bescheinigt hat, dass ich nicht alleine Verkehrsmittel nutzen kann, aufgrund meiner Gehbehinderung/einschränkung ...
Schadeam 31.07.2018 | 16:21
Stimmt Ihre Story tatsächlich? Sie haben vor etwa 2 Jahren EM Rente beantragt und der Bescheid (Bewilligung oder Ablehnung) ist immer noch nicht da? Das scheint kaum glaubhaft, dass sich das Verfahren so lange zieht. Wenn dem tatsächlich so ist, müssten Sie das Ganze mit der Sachbearbeitung,bzw. dem Jobcenter klären, nach 2 jähriger Verfahrensdauer kennen Sie sicher die Kontaktdaten. Oder wurde die Rente abgelehnt und es läuft ein Widerspruchs- oder Klageverfahren? Dann wäre es m.E jederzeit möglich Widerspruch oder Klage zurückzuziehen und die Altersrente zu beantragen. Sie sollten etwas mehr Infos herausgeben wenn Sie wirklich Hilfe erwarten.
FrauMuelleram 31.07.2018 | 16:41
Natürlich stimmt die Story. Es hat sich alles gezogen weil Berichte von meinen Ärzten angefordert wurden und dann mitgeteilt wurde, dass ich zum Gutachter soll, wie, darüber bekam ich auf Nachfrage nie eine Antwort. Wenn ich einen Gutachtertermin wegen o.g. Gründe nicht wahrnehmen konnte, verging wieder viel Zeit, und so vergingen inzwischen fast 2 Jahre.
FrauMuelleram 31.07.2018 | 16:58
Ich habe aber keinen Rollstuhl. Krankenfahrt wurde trotz Widerspruch von der KK abgelehnt und dafür müsste ich vor die höchste Instanz. Wenn man die Situation nicht kennt, sollte man nicht so vorschnell urteilen.
Skeptikeram 31.07.2018 | 16:43
"Wenn mir sogar schon ein Arzt bescheinigt hat, dass ich nicht alleine Verkehrsmittel nutzen kann, aufgrund meiner Gehbehinderung/einschränkung ..." Sogar Rollstuhlfahrer schaffen es, zu Begutachtungen zu erscheinen oder zu arbeiten. Wie die das wohl machen???
DRVam 31.07.2018 | 18:10
Wenn Sie, medizinisch begründet, tatsächlich nicht in der Lage sind, einen Gutachtertermin wahrzunehmen, könnte auch eine Begutachtung bei Ihnen zu Hause erfolgen. Dass weder Sie noch die DRV bisher nicht auf die Idee gekommen ist, lässt mich auch ein wenig an Ihrer Geschichte zweifeln. Sie können diesen Vorschlag ja dem Rententräger machen, um das Verfahren zum Abschluss zu bringen.
KSCam 31.07.2018 | 23:11
Dann war es Zeitspiel vom Feinsten und Sie haben ja bald Ihr Ziel erreicht, nämlich bis zum Regelalter durchzukommen.
Skeptikeram 01.08.2018 | 08:34
Ich bezweifle nicht, dass Sie (erhebliche) Probleme mit der Mobilität haben. Aber für die meisten Probleme gibt es auch Lösungen. Und da ist es eine Motivationsfrage, die zu finden. Und da gebe ich ehrlich gesagt meinen Vorurteilen nach und behaupte mal, dass die wohl bei einer Aufforderung durchs Jobcenter wohl eher überschaubar sein wird. Im übrigen werden durch die DRV bei Begutachtungen die erforderlichen Fahrtkosten, bei Bedarf sogar für eine Begleitperson übernommen (steht bei jeder Vorladung zur Begutachtung dabei). Sollte tatsächlich keine Möglichkeit bestehen, dass Haus zu verlassen, kommt der Gutachter sogar vorbei. Aber wenn Sie nicht mal einen Krankentransport brauchen, ist ja auch kein Hausbesuch nötig.
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