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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrentenantrag nie gestellt :-(

von RainerWP13.02.2022 | 17:44
92 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich frage hier stellvertretend für eine gute Freundin. Ihr Mann ist seit 2019 schwerbeschädigt und kann nicht mehr arbeiten. Nun hat sie in dem ganzen drumherum etc. nie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Kann das noch nachträglich geschehen oder gibt es da Fristen die jetzt überschritten sind ? Danke und bis dann.............. Rainer

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo RainerWP,

wir empfehlen eine konkrete Beratung bzw. Antragstellung bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger. Zu welchem Zeitpunkt ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht, hängt von dem tatsächlichen Eintritt der Erwerbsminderung, der Antragstellung sowie weiteren versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab. In Abhängigkeit des Geburtsdatums kann dann ergänzend auch ein eventueller Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen geprüft werden.

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5 Antworten

Siehe hieram 13.02.2022 | 18:32
Hallo RainerWP, Ihre Freundin sollte den Antrag dringend stellen, damit überprüft werden kann, ob eine Erwerbsminderung vorliegt (schwerbehindert heißt nicht automatisch erwerbsgemindert). Wie weit rückwirkend dann ein Anspruch besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab, die zunächst außer Acht gelassen werden können. Antrag stellen und Ergebnis abwarten!! Alles Gute!
Tobiasam 13.02.2022 | 19:05
So ganz schlau wird man nicht. Erst geht es um den Mann, dann stellt sie den Antrag nicht. Wer ist denn nun der/die erwerbsgemindert(e)? Ein Antrag kann jederzeit gestellt werden, Fristen Erkrankung-Antrag gibt es nicht, es wird sowieso geschaut, wann die Erwerbsminderung, so sie denn festgestellt wird, eingetreten ist, was dann auch in der Vergangenheit liegen kann. Zu beachten wären noch die versicherungstechnischen Voraussetzungen, zum Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung müssen von 5 Jahren davor 3 mit Zeiten belegt sein(3/5 Regelung).
RainerWPam 13.02.2022 | 19:18
Zitat von Tobias anzeigenausblenden
Hi, habe mich wohl nicht klar genug ausgedrückt, sorry. Es geht nur um den Mann. Zu dem Zeitpunkt konnte er vieles nicht und die Bekannte hat dann schlicht vergessen einen Antrag zu stellen. Danke für die Antworten, ich werde morgen mit der Bekannten reden und sie darauf drängen den Antrag so schnell als möglich zu stellen. Bis dann............... Rainer
W°lfgangam 13.02.2022 | 22:01
Zitat von RainerWP anzeigenausblenden
Hallo RainerWP, wovon bestreitet er denn bisher seinen Lebensunterhalt/Einnahmen? Ein EM-Antrag ist nicht zwingend immer das erste Mittel, wenn weiterhin durch andere/höhere Sozialleistungen eine finanzielle Absicherung gewährleistet ist. Gruß w.
RainerWPam 14.02.2022 | 16:47
Danke für die Antworten :-)
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