Hallo RainerWP,
wir empfehlen eine konkrete Beratung bzw. Antragstellung bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger. Zu welchem Zeitpunkt ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht, hängt von dem tatsächlichen Eintritt der Erwerbsminderung, der Antragstellung sowie weiteren versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab. In Abhängigkeit des Geburtsdatums kann dann ergänzend auch ein eventueller Anspruch auf eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen geprüft werden.