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Erwerbsminderungsrentenantrag - wie geht es weiter?

von Paula24.01.2010 | 13:57
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10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe mich durch das Expertenforum durchgelesen und habe leider meine Frage nicht beantwortet gefunden. Meine Frage bezieht sich auf einen berufstätigen Menschen, der vom Arbeitgeber aufgefordert wird, einen Rentenantrag zu stellen. Laut ärztlichem Gutachten ist eine Arbeit für ca. 4 Std. tgl. möglich. Der Arbeitsvertrag basiert aber auf Vollzeitarbeit. Nun meine Frage zur Verfahrensweise. Muss nun der Berufstätige mit der Rentenantragstellung seinen Arbeitsvertrag, die Arbeitszeit betreffend, ändern? Denn es basieren ja alle Zahlungen nach dem Rentenantrag auf den Verdienst aus der Vollzeitarbeit (Krankengeld/evtl. Übergangsgeld). Nach Antragstellung gelten ja aber dann die Hinzuverdienstgrenzen, die dem Rentenantragsteller nicht bekannt sind. Also meine Fragen: Zu welchem Zeitpunkt muss die Arbeitszeit angepaßt werden?? Falls die Hinzuverdienstgrenze im Falle der Rentenbescheidung überstiegen wird im Rentenantragsverfahren - was passiert ?? Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausdrücken können.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich möchte mich den anderen Usern, die Ihnen bereits geantwortet haben anschließen, da diese bereits gute Hinweise gegeben haben.

Es ist richtig, dass Sie von Ihrem Arbeitgeber nicht aufgefordert werden dürfen einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung zu stellen. Hierzu sind in bestimmten Fällen nur die Krankenkassen oder Arbeitsagenturen berechtigt. Sofern ihr Arbeitgeber dies dennoch getan hat, müssten Sie den Sachverhalt arbeitsrechtlich überprüfen lassen, wozu wir hier bei der Rentenversicherung allerdings nicht in der Lage sind.

Wenn Sie denn einen Rentenantrag stellen, wird in der Regel durch unseren Medizinischen Dienst Ihr sogenanntes Leistungsvermögen festgestellt, d.h. es wird festgelegt, wieviele Stunden Sie täglich in Ihrer bisherigen Tätigkeit sowie in allen sonstigen Tätigkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch arbeiten können. Dies ist ausschlaggebend dafür, ob Sie eine volle oder teilweise Rente wegen Erwerbsminderung erhalten oder ggf. sogar eine Ablehnung. Erst dann kann geprüft werden inwieweit ein ab Rentenbeginn evtl. erzielter Hinzuverdienst auf die Rente angerechnet werden muss. Bei beiden Renten gelten unterschiedliche Hinzuverdienstgrenzen.

Es ist auch sinnvoll, sich mit dem Arbeitgeber über eine Änderung der Arbeitszeit erst dann zu unterhalten, wenn klar ist, dass eine Rente bewilligt wurde und klar ist, ob diese auf Dauer oder nur auf Zeit geleistet wird.

Wir empfehlen Ihnen auf jeden Fall, sich wegen eines persönlichen Beratungsgesprächs mit uns in Verbindung zu setzen.

9 Antworten

Fredam 24.01.2010 | 17:12
In Ihrem Fall wäre tatsächlich dringend ein Besuch bei der Rentenberatungsstelle erforderlich! Geht es um Altersrente oder um Erwerbsunfähigkeit? Dem Arbeitgeber würde ich nicht soviel preisgeben, was dabei rauskommt sieht man! Wie alt sind Sie, wie lange in der Firma, gibt es einen Tarifvertrag, den Sie schon einmal näher gelesen haben?
Nochnichtam 24.01.2010 | 15:39
Es wäre gut, wenn der Rentenbewilligungsbescheid abgewartet wird; vor allem, ob eine Zeitrente bewilligt wird. Außerdem gilt immer noch: Reha vor Rente. Also erst einmal nichts unterschreiben, was später bereut werden könnte. Im Übrigen sind die Hinzuverdienstgrenzen im Rentenbescheid aufgeführt. Sollten Sie über den Satz kommen, entfällt die Rente. MfG
Betriebsratam 24.01.2010 | 16:07
Der Arbeitgeber darf Sie gar nicht zur Rentenantrag auffordern. Auch nicht zur Rehaantragstellung. In der Beziehung hat kein Arbeitgeber irgendeinen Einfluss oder Weisungsmöglichkeiten an den Arbeitnehmer. Das wäre ja noch schöner. Das ist absolut unzulässig - um nicht zu sagen völliger Blödsinn so etwas überhaupt nur in Erwägung zu ziehen , geschweige denn als AG dies zu verlangen. Sie sollten die Aufforderung des AG ignorieren und sollte weiter Druck auf Sie ausgeübt werden, gleich per Rechtsanwalt gegen ihren AG vorgehen. Wenn Sie einen EM-Antrag von sich aus stellen würden und dann später eventuell eine EM-Rentre auch zuerkannt würde, ist es immer noch früh genug mit dem AG die neue Arbeitszeit zu besprechen - aber doch nicht vorher !
Jacky32am 24.01.2010 | 16:18
Antragstellung ist etwas anderes als eine Genehmigung (ein Bescheid ) über diesen gestellten Antrag. Den Unterschied zwiwchen beiden Dingen kennen Sie aber schon oder ?? Sie können doch bei EM-Antragstellung gar nicht wissen, ob dem Antrag überhaupt stattgegeben wird.
Fredam 24.01.2010 | 17:21
O.k., wer den Betreff lesen kann... Oft ruht ein Arbeitsvertrag während der Zeit einer EU-Rente, sollte diese überhaupt bewilligt werden. Sägen Sie nicht den Ast ab, auf dem Sie sitzen! Ggfs. mal zum Arbeitsrechtler!
Paulaam 24.01.2010 | 17:14
Vielen Dank für die Antworten - aber es ist noch nicht das beantwortet, was mich bewegt. Ich denke nur an das Beispiel, dass man aufgrund einer gravierenden chronischen Erkrankung leistungsgemindert ist und einer Lt. Arzt einer EM-Rente nichts entgegensteht. Aber nun sollte man ja um jeden Pfennig kämpfen. Ich habe da Bedenken, dass man einen Verfahrensfehler macht - ich habe gelernt, der Teufel sitzt im Detail. Man ist ja sehr froh, dass man wenigstens noch einen Arbeitsplatz hat und diesem möchte man, wenn es die Gesundheit und der Arbeitgeber zulassen, unbedingt behalten. Und man läßt sich auch nur, wenn es gar nicht mehr geht, in der Krankenstand versetzen. Es reicht also, wenn man nach Erhalt des Rentenbescheides dann die Arbeitszeit auf das entsprechende Soll anpaßt ?? Ich glaube zu wissen, dass mit dem Tag der Rentenantragstellung auch die Rente dann rückwirkend gezahlt wird ?! Gibt es da dann keine Probleme, dass man zum Zeitpunkt der Antragstellung noch vollzeitbeschäftig war - und auch so gearbeitet hat (recht und schlecht) ??? Man möchte den Rentenanspruch ja nicht verwirken durch ungeschickte Reaktionen. Eine Reha würde bewirken, dass vielleicht eine kurzzeitige Besserung der Leistungsfähigkeit eintritt. Ich habe auch gelernt, dass ein Arbeitgeber alles machen kann, wenn "er" es darauf anlegt - der Arbeitsplatz ist in jedem Fall weg, da nützt einem dann ein Vergleich auch nichts mehr. Dies wird begründet mit Vertrauensverlust und dann ist man den Arbeitsplatz trotzdem los. Es ist alles so kompliziert!!!!
Betriebsratam 24.01.2010 | 18:05
Der Tag des Rentenantrages ist doch nicht immer der Tag des Rentenbeginns. Wie kommen Sie denn da drauf ? Wr hat ihnen denn diesen Quatsch erzählt ? Dieser Tag kann es zwar sein - muss aber nicht und ist es sehr oft eben nicht. Nur einzig und alleine der med. Dienst der RV legt den Eintritt der EM fest - nach Prüfung aller ärztlichen Unterlagen und ihres aktuellen Gesundheitszustandes - und damit auch den Rentenbeginn. Außerdem verstehe ich ihr Problem insofern nicht, da bei ihnen doch überhaupt nicht klar ist das Sie Erwerbsgemindert sind. Wenn Sie noch Vollzeit arbeiten gehen können , wird es mehr als schwer werden eine EM-Rente zu bekommen ... Wie wollen Sie dann beweisen , das Sie erwerbsgemindert sind ,wenn Sie ihrer Arbeit ganz normal nachgehen ( ob mit Hängen und Würgen spielt dabei keine Rolle .. ) ?? Und was für ein " Gutachten " hält Sie für erwerbsgemindert ? Da Sie ja noch keinen EM-Antrag gestellt haben, kann es sich hierbei ja nicht um einen Gutachten im Auftrag der RV handeln und n u r das zählt ! Wenn ihr Hausarzt oder auch Facharzt Sie für erwerbsgemindert hält und ihnen damit diesen " Floh " ins Ohr gesetzt hat, ist das eine Sache - die Entscheidung der RV ( und nur die entscheidet letztlich ) berührt dies aber überhaupt nicht !! Sie machen sich einen Kopf über völlig ungeleigte Eier und sollten erstmal sich selbst im Klaren sein, was Sie genau anstreben - arbeiten oder eine EM-Rente und stellen dann erstmal den Antrag. Bis darüber entschieden wird, kann es Monate und länger dauern... Und welche Arbeitszeit wollen Sie jetzt schon mit ihren AG vereinbaren , wenn Sie noch gar nicht wissen können, ob überhaupt und wenn ja welche EM-Rente ( volle oder teilweise Sie erhalten ??
Henryam 25.01.2010 | 15:18
Wenn Sie einen Arbeitsvertrag über Vollzeit -also 8 Stunden täglich - haben und Sie aus welchen Gründen auch immer ihre vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr in vollem Umfang erbringen können, gibt es 3 Möglichkeiten für Sie : 1. krank schreiben lassen und - versuchen - wieder soweit gesund werden, um anshließend ihre geschuldete Arbeitsleistung lt. Arbeitsvertrag wieder vollständig erbringen zu können 2. Mit dem Arbeitgeber kurzfristig sprechen und um Verkürzung der Arbeitszeit bitten ( Halbtagsjob etc. pp ) - Da hätten Sie dann aber ein finanzielles Problem... 3. einen EM-Antrag stellen und hoffen , das zumindest eine teilweise EM-Rente bewilligt wird. Dann könnten Sie daraufhin die Arbeitszeit entsprechend reduzieren und hätten einen finanziellen Ausgleich aufgrund der Teilrente.
Paulaam 27.01.2010 | 10:04
Vielen Dank für die Beiträge. Es bestätigt meine Vermutungen. Ich bin Schwerbehinedertenvertreterin eines großen Betriebes und ich werde zu diesem Thema immer wieder gefragt, daher meine Provokation und Penetranz. Aber ich merke immer wieder, es gibt da ganz individuelle, für mich nicht übersehbare Fakten, um jedem eine für ihn passende Empfehlung zu geben. Es gibt so viele Unwägbarkeiten. Eine falsche Entscheidung hat manchmal Folgen für das gesamte weitere Leben. Die Menschen kommen mit relativ hohen Erwartungen, die ich nicht erfüllen kann. Krank schreiben lassen: Man kann sich doch nicht für die Dauer der Rentenantragsbearbeitung krank schreiben lassen , um dann das Ergebnis dieses Verfahrens abzuwarten, zumal dies heutzutage doch mindestens ein halbes Jahr dauert? Man ist ja gemindert leistungsfähig, dass heißt, man kann seiner beruflichen Tätigkeit vielleicht halbtags noch nachgehen ohne Gefahr der Überforderung. Arbeitszeit verringern: Bei den relativ niedrigen Gehältern und Löhnen im Osten ist ein finanzielles Zurechtkommen mit einem Teilzeitarbeitsentgelt nicht möglich. Für die Betroffenen ist diese Unsicherheit auf jeden Fall sehr belastend und der "Gesundheit/Krankheit" nicht förderlich. Ich danke noch einmal für die doch reichlichen Meinungen und Tipps.
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