Hallo D.M.
Die weiteren Rentenzeiten (Pflege der Eltern) neben Ihrem aktuell laufenden Erwerbsminderungsrentenbezug werden erst bei einer nachfolgenden Altersrente (das muss nicht zwingend die Regelaltersrente sein, sondern kann auch eine andere Altersrente, ggf auch vor dem Regelrentendatum, sein) berücksichtigt.
Ob diese weiteren Rentenzeiten dann aber tats. zu einer höheren Altersrente führen, ist ein ganz anderes Thema.
Ihre aktuelle Erwerbsminderungsrente hat ja schon eine Zurechnungszeit (Berücksichtigung in der Zukunft liegender Jahre). Zu einer höheren Altersrente kommt es erst, wenn die Pflegezeiten höher sind, als die eh schon berücksichtigte Zurechnungszeit.
Wie in den Vorantworten bereits angedeutet wurde ist das recht häufig nicht der Fall.