Hallo Yomo,
gesondert eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente zu beantragen, ist nicht möglich. Ihr vom sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung festgestelltes Leistungsvermögen ist im Falle der Beantragung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit der Maßstab, welche Rente Sie bekommen (sofern die restlichen Voraussetzungen erfüllt sind).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung