Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente/Teilweise

von Yomo22.04.2022 | 21:53
129 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, trotz Internetrecherche komme ich bei folgendem Problem nicht weiter. Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich habe vor Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Von der Diagnose her wäre ziemlich klar das diese auch genehmigt wird. Bislang habe ich mich nicht arbeitsunfähig gemeldet, da ich nach vom Krankengeld meinen Verpflichtungen nicht mehr nach kommen könnte. Ich würde alles verlieren. Habe Überstunden abgebaut und mich zum Arbeiten geschleppt. Folgendes habe ich recherchiert: bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente könnte ich soviel dazu verdienen, dass ich fast mein jetziges Gehalt hätte. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente aber nur einen Bruchteil dessen. Wenn ich die Rente beantrage, besteht dann die Gefahr, dass ich als Vollrentner eingestuft werde oder kann ich angeben dass ich es gerne mit 5 h pro Tag versuchen möchte? Vielen Dank für Antworten. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Yomo,

gesondert eine teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente zu beantragen, ist nicht möglich. Ihr vom sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung festgestelltes Leistungsvermögen ist im Falle der Beantragung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit der Maßstab, welche Rente Sie bekommen (sofern die restlichen Voraussetzungen erfüllt sind).

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

8 Antworten

KSCam 22.04.2022 | 22:20
Ob Sie im Rentenverfahren als voll oder teilweise oder gar nicht erwerbsgemindert eingestuft werden, haben Sie nicht in der Hand. Werden Sie als voll erwerbsgemindert eingestuft, weil Ärzte meinen dass Sie keine 3 Stunden täglich mehr arbeiten können, können Sie natürlich auch mehr arbeiten sofern Sie das schaffen und einen Arbeitgeber finden, der einen voll erwerbsgeminderten Menschen trotzdem für 5 Stunden täglich beschäftigt. Die Rente wird dann natürlich betragsmäßig gekürzt werden,..... PS: Rente ist kein Wunschkonzert.
Selbsterlebtam 23.04.2022 | 09:53
Geben sie an, das sie sich selbst für 4-5 h täglich arbeitsfähig halten. Ihre Angaben werden mit dem bestehenden Gesundheitszustand überprüft (manche schätzen sich auch besser ein als sie es sich vielleicht eingestehen müssten). Habe ich auch gemacht und der TeilEMR wurde entsprochen. Wenn dann z.b. noch der AG einen entsprechenden leidensgerechten Teilzeitarbeitplatz zur Verfügung stellt; gratuliere
Walloam 23.04.2022 | 10:52
Es kommt immer auf die Auswirkungen der Erkrankung an, nicht auf die Diagnose. Also Vorsicht, wenn sie glauben, dass wäre alles eine sichere Sache.
Abschlägeam 23.04.2022 | 11:21
Zunächst einmal müsste aber vor allem auch ein Antrag gestellt werden (!), denn ohne diesen stellt keiner die Auswirkungen der Erkrankungen auf das Erwerbsleben fest. Und da kann es dann auch zunächst zu einer medizinischen Reha kommen, anstatt dass gleich eine Rente festgelegt wird. Weiterführende Informationen zu Voraussetzungen einer EM-Rente und Hinzuverdienst: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/…
Yomoam 23.04.2022 | 12:51
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich bin bereits 100% Schwerbehindert. Werde nur noch palliativ behandelt. Meine Lebenserwartung ist sehr begrenzt. Deshalb vermute ich, dass ein Antrag Erfolg hätte.
Yomoam 23.04.2022 | 12:54
Zitat von Selbsterlebt anzeigenausblenden
Guten Tag, trotz Internetrecherche komme ich bei folgendem Problem nicht weiter. Vielleicht kann mir jemand helfen. Ich habe vor Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Von der Diagnose her wäre ziemlich klar das diese auch genehmigt wird. Bislang habe ich mich nicht arbeitsunfähig gemeldet, da ich nach vom Krankengeld meinen Verpflichtungen nicht mehr nach kommen könnte. Ich würde alles verlieren. Habe Überstunden abgebaut und mich zum Arbeiten geschleppt. Folgendes habe ich recherchiert: bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente könnte ich soviel dazu verdienen, dass ich fast mein jetziges Gehalt hätte. Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente aber nur einen Bruchteil dessen. Wenn ich die Rente beantrage, besteht dann die Gefahr, dass ich als Vollrentner eingestuft werde oder kann ich angeben dass ich es gerne mit 5 h pro Tag versuchen möchte? Vielen Dank für Antworten. Mit freundlichen Grüßen
Geben sie an, das sie sich selbst für 4-5 h täglich arbeitsfähig halten. Ihre Angaben werden mit dem bestehenden Gesundheitszustand überprüft (manche schätzen sich auch besser ein als sie es sich vielleicht eingestehen müssten). Habe ich auch gemacht und der TeilEMR wurde entsprochen. Wenn dann z.b. noch der AG einen entsprechenden leidensgerechten Teilzeitarbeitplatz zur Verfügung stellt; gratuliere
Danke für die Antwort. Mein Arbeitgeber wäre um jede Stunde froh, die ich noch arbeite, da ich mein Wissen noch weiter geben soll. Ich werde es wohl in Angriff nehmen müssen.
Berndam 23.04.2022 | 18:54
Wegen dem Grundsatz Reha vor Rente wäre es im Einzelfall evtl. sinnvoller, eine medizinische Reha zu beantragen. Aber da müssen Mediziner entscheiden, ob diese ihnen helfen würde.
Abschlägeam 23.04.2022 | 19:17
Unter Umständen geht dann aber (unnötige) Zeit ins Land, die direkt mit einem Antrag auf Erwerbsminderungsrente evtl. vermieden werden kann. Auch hier würde dann ja erst einmal geschaut, ob 'Reha vor Rente' sinnvoll erscheint und diese dann 'vorgeschaltet'. Bei ziemlich eindeutiger Lage (Reha hilft nicht mehr...) kann dann aber zeitnah gleich über die EM-Rente entschieden werden. Auch in diesem Fall würden ja Mediziner, nämlich die Sozialmediziner der DRV, darüber entscheiden. Und bei vorliegender Vorgeschichte kann es also sinnvoller sein, direkt die EM-Rente zu beantragen und im Falle einer Bewilligung dem Arbeitgeber die bestmögliche Arbeitszeit noch zur Verfügung zu stellen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026