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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente/Überprüfung

von Hibiskus18.04.2011 | 13:30
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo an alle Ich bekomme seit märz 2011 eine unbefristete erwerbsminderungsrente ausgezahlt. Die rente wurde rückwirkend ab november 2009 bewilligt und dann mit alg 1 und alg 2 verrechnet. Ich habe gehört das auch unbefristete em-renten überprüft werden. Ab wann kann ich so ungefähr das erste mal damit rechnen ??? Gruß Hibiskus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine Überprüfung von Dauerrenten ist seit der neuen Rechtslage ab 01.01.2001 nicht mehr vorgesehen. Rentenkontrollen werden nur noch durchgeführt, wenn der Prüfarzt eine Nachuntersuchung für nötig hält. Die Überprüfungstermine sind abhängig vom Einzelfall.

Sollten Sie neben Ihrer unbefristeten Erwerbsminderungsrente Hinzuverdienst erzielen wird die Rentenzahlung ebenfalls von uns überprüft. Die Aufnahme einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit müssen Sie uns mitteilen. Ihre Rente kann dann wegfallen. Das gilt selbst dann, wenn Sie nichts verdienen oder Verluste erwirtschaften. Sollten Sie einen Hinzuverdienst erzielen, wird dieser normalerweise jährlich überprüft, es sei denn, es ergeben sich in der Zwischenzeit Änderungen.

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6 Antworten

Rudiiam 18.04.2011 | 15:14
Meine Rente wurde nach zwölf Jahren erstmalig überprüft und daraufhin entzogen. Und das, obwohl sich mein Gesundheitszustand überhaupt nicht gebessert hatte. Selbst eine unbefristete Rente ist also nicht sicher!
Klemensam 18.04.2011 | 16:38
Auch eine unbefristet zuerkannte EM-Rente KANN natürlich überprüft werden und das sogar jederzeit. In der Praxis werden jedoch nicht alle unbefr. Rente überprüft, sondern nur ein Teil. Ob und in welchen Abständen die EM-Rente überprüft wird, legt der med. Dienst der RV je nach med. gelagertem Einzelfall direkt bei der Rentenbewilligung gleich fest. Wollen Sie also wissen ob IHRE EM-Rente später noch einmal bzw. dann in welchen zeitlichen Abständen überprüft wird, können Sie dies nur bei ihrer RV erfragen ! Beispiele von anderen unbefr. EM-Rentnern ( z.b. meine EM-Rente wird alle 2 Jahre geprüft ) nützen ihnen da rein gar nichts...
Rudiiam 18.04.2011 | 19:34
Zitat von Klemens anzeigenausblenden
Wollen Sie den Fragesteller ins offene Messer laufen lassen? Das Sprichwort von den schlafenden Hunden, die man besser nicht wecken sollte, ist Ihnen doch wohl bekannt, oder etwa nicht? Eine entsprechende Anfrage bei der DRV könnte die Sachbearbeiter erst dazu anregen, eine Überprüfung durchzuführen! Woher haben Sie eigentlich Ihr Fachwissen? DRV-Mitarbeiter dürften Sie wohl kaum sein. Die kennen sich nämlich im Regelfall mit der korrekten Satzzeichensetzung aus!
Geroldam 18.04.2011 | 20:38
Hallo Rudii! Sie sind über 12 Jahre nicht gepürft worden und direkt mit der 1. Überprüfung nach dieser Zeit wird Ihnen die Rente entzogen! Das kann ich so nicht verstehen was ich im allgemeinen so lese werden alle 2 Jahre selbst die unbefristeten Renten überprüft in welcher Form auch immer aber was ist den bei Ihnen anderst als vor 12 Jahren wenn keine Veränderung Ihres Gesundheitszustandes eingetreten ist, wie Sie selber schreiben haben Sie etwa ein Arbeit aufgenommen und das Gegenteil bewissen oder wie ich kann es nicht verstehen! Den überall heißt es doch das solch ein Rentenentzugsverfahren bei unbefristeten Renten äußerst selbten sein soll! Gruß Gerold
Sozialröchler?am 19.04.2011 | 00:36
Ab übermorgen! Wie soll die individuelle Terminierung hier im Forum jemand kennen, wo doch die Glaskugel defekt ist? Rufen Sie die Sachbearbeitung an und fragen Sie nach, ob und ggf. wann Sie mit einer Überprüfen rechnen müssen, wenn Ihnen das so wichtig erscheint.
Mitleseram 19.04.2011 | 12:13
Eine Überprüfung findet in der Regel alle 2 Jahre statt, wenn der med. Dienst der RV diese Überprüfung für erforderlich hält. Sollten sich Gründe für eine Überprüfung (z.B. Beschäftigungsaufnahme- überschreiten des "erlaubten" Hinzuverdienstes ergeben, so erfolgt die Überprüfung auch abweichend der Regel. Sie erhalten dann einen Fragebogen den SIE (kein Arzt, o.ä) ausfüllen und an die RV zurücksenden. Sollten Zweifel an Ihren Angaben bestehen oder gar eine med. Sachaufklärung oder die Befragung Ihres etwaigen Arbeitgeber von Nöten sein, werden die Beteiligten Gremien eingeschaltet.
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