Eine Überprüfung von Dauerrenten ist seit der neuen Rechtslage ab 01.01.2001 nicht mehr vorgesehen. Rentenkontrollen werden nur noch durchgeführt, wenn der Prüfarzt eine Nachuntersuchung für nötig hält. Die Überprüfungstermine sind abhängig vom Einzelfall.
Sollten Sie neben Ihrer unbefristeten Erwerbsminderungsrente Hinzuverdienst erzielen wird die Rentenzahlung ebenfalls von uns überprüft. Die Aufnahme einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit müssen Sie uns mitteilen. Ihre Rente kann dann wegfallen. Das gilt selbst dann, wenn Sie nichts verdienen oder Verluste erwirtschaften. Sollten Sie einen Hinzuverdienst erzielen, wird dieser normalerweise jährlich überprüft, es sei denn, es ergeben sich in der Zwischenzeit Änderungen.