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Erwerbsminderungsrente/Witwenrente/Waisenrente

von PEH02.12.2007 | 10:43
2234 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Konstellation:Der Betroffene erhält zum wiederholten Mal volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit.Der Betroffene stirbt eines natürlichen Todes oder erlöst sich.Ehefrau vor 1960 geboren und über 30 Jahre verheiratet.3 Kinder (2 Minderjährig - 1 Volljährig)besuchen die Schule. Fragen:1.Erhält die Ehefrau Witwenrente?2.Wie lange wird diese Rente gezahlt?3.Wie wird die Höhe der Rente berechnet?4.Erhalten die Kinder Waisenrente?5.Wie lange erhalten die Kinder die Rente?6.Wie wird die Höhe der Rente berechnet? Schon jetzt vielen Dank für Ihre Antworten! Mit freundlichen Grüßen PEH

7 Antworten

Schadeam 02.12.2007 | 14:53
1)ja , sofern sie Ihren Mann nicht umgebracht hat. 2)bis die Witwe stirbt oder wieder heiratet 3)60% aber Einkommensanrechnung 4)bis 18, länger wenn in Schul- oder Berufsausbildung. ich empfehle ein Beratungsgespräch bei einer Außenstelle der RV.
PEHam 02.12.2007 | 15:23
Sehr geehrte/r Herr/Frau Schade, vielen Dank für Ihre schnelle Nachricht. Sie schreiben,dass die Witwe 60% erhält.Sind das 60% der Erwerbsminderungsrente -oder wovon werden diese 60% berechnet? Wie erfolgt die Berechnung der Waisenrente (auch eine Prozentzahl von der Erwerbsminderungsrente)? Erschrocken bin ich über Ihre Ausführungen zur Ehefrau.Es wurde eindeutig formuliert,dass es sich darum dreht,sich selbst zu erlösen! Nochmals Danke für alle Antworten (hoffentlich erhalte ich noch einige ausführliche Antworten) - eine Beratungsstelle aufzusuchen,schaffe ich nicht. Mit freundlichen Grüßen PEH
Rosannaam 03.12.2007 | 12:13
Sie können sich auch individuell SCHRIFTLICH von Ihrem zuständigen Rentenvers.Träger beraten lassen, wenn Ihnen keine persönliche Beratung möglich ist. Witwenrente = (mind.) 60 % der bisher bezogenen EM-Rente ggfls. mit Einkommensanrechnung
PEHam 04.12.2007 | 08:09
Sehr geehrte Damen und Herren, es ich wie immer in diesem scheiß Leben.Wenn man sich einmal durch gerungen hat eine Frage zu stellen,bekommt man sowieso keine Antwort.Bei anderen Fragen in diesem Forum gibt es vielfache und ausführliche Antworten. Bei mir ist wie immer alles anders.Bis heute hat kein Experte für nötig gehalten mir eine konkrete Antwort zu geben.Und eine Antwort auf meine Fragen zur Witwen- und Waisenrente dürfte für einen Experten doch möglich sein! An Rosanna: Für Ihre Antwort Rosanna möchte ich mich bedanken.Sie haben wenigstens versucht mir zu helfen.Ein Schriftverkehr mit Beratungsstellen der Rentenversicherung ist mir allerdings nicht möglich, da ich meine Frau und meine Kinder nicht beunruhigen möchte. Mit freundlichen Grüßen PEH
Rosannaam 04.12.2007 | 10:21
Hallo PEH, dann möchte ich versuchen, Ihnen weiterzuhelfen. Zu Frage 1: Ja Zu Frage 2: In Ihrem Fall Witwenrente nach altem Recht: Witwe ist über 45 Jahre, d.h. es wird die große W-Rente auf Dauer gezahlt. zu Frage 3: 60 % der bisher bezogenen EM-Rente (erste 3 Kalendermonate nach dem Todesmonat 100 % der EM-Rente) Zu Frage 4: Ja Zu Frage 5: Anspruch besteht auf jeden Fall für die minderj. Kinder bis zum 18. Lebensjahr; für das volljährige Kind längstens bis zum 27. Lebensjahr, WENN es sich in Schul- oder Berufsausbildung befindet (bei Unterbrechung oder Verzögerung durch Wehr- oder Zivildienst auch über das 27. Lebensjahr hinaus) oder ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr leistet oder behindert ist und sich nicht selbst unterhalten kann. Evtl. Einkommen wird nach § 97 SGB VI angerechnet (Freibetrag für Waisenrente derzeit 462,35 EUR). Zu Frage 6: Die Halbwaisenrente beträgt 10 % der auf den Todeszeitpunkt berechneten Rente des Verst. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie sich auch jederzeit TEL. mit Ihrem zust. RV-Träger in Verbindung setzen. MfG Rosanna.
PEHam 04.12.2007 | 11:33
Sehr geehrte Rosanna, ich danke Ihnen für Ihre Hilfe! Mit freundlichen Grüßen PEH
Rosannaam 04.12.2007 | 13:27
Hallo PEH, gerne geschehen. Ich danke auch für die positive Rückmeldung! Ist ja bei manchen Usern nicht selbstverständlich, was ich eigentlich bedauere. Denn man weiß dann nicht, ob die Antwort "angekommen" ist. Die vom Experten angesprochenen Dinge sind natürlich auch noch zu beachten (war aber nicht Ihre Frage, deshalb hatte ich sie weggelassen). MfG Rosanna
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